Inhalt Reiseinformationen: Republik Kroatien
Einreisebestimmungen für die Republik Kroatien
Staatsbürger aus der EU (Europäische Union)
Die Staatsbürger aus der EU (Europäische Union) benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zulässt.
Kinderreisepass
Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität. Das gilt auch für Babys, die Eintragung in den Reisepass der Eltern ist in EU-Ländern nicht mehr möglich.
Ausländische Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat
Die Ausländischen Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat, die eine Aufenthaltserlaubnis im gültigen nationalen Reisepass besitzen, können ebenfalls nach Kroatien einreisen und sich bis zu drei Monate im Land aufhalten. Sollte im nationalen Reisepass nur eine Duldung enthalten sein, so wird ein gültiges Visum benötigt. Falls ein Visum erforderlich ist, sollte es möglichst rechtzeitig, vor der Abreise, bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragt werden.
Bürger aus nicht EU-Mitgliedstaaten
Die Bürger aus nicht EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden sollte. Das Visum wird von der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat ausgestellt.
Hinweis
EU-Bürger sind gemäß den aktuellen Vorschriften von der Pflicht befreit, sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei den örtlichen Behörden zu registrieren. Nicht-EU-Bürger hingegen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Für Reisende, die in Hotels oder Campingplätzen untergebracht sind, wird diese Registrierungspflicht in der Regel von der Rezeption übernommen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kroatien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.