Inhalt Reiseinformationen: Republik Kirgisistan
Einreisebestimmungen für die Republik Kirgisistan
Die Einreisebestimmungen für die Republik Kirgisistan müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Kirgisistan zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Kirgisistan gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Kirgisistan
- Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Kirgisistan
- Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Kirgisistan
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Kirgisistan
- Hinweis zur Einreise in die Republik Kirgisistan mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Kirgisistan
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Kirgisistan
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Kirgisistan
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Kirgisistan unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Kirgisistan nicht.
Inhalt: Republik Kirgisistan – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Kirgisistan: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Kirgisistan: Bürger aus anderen Staaten
- Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Republik Kirgisistan
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Kirgisistan
Einreisevisum für die Republik Kirgisistan: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 60 (sechzig) Tagen in der Republik Kirgisistan ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens 3 (drei) Monate ab dem Einreisetag in die Republik Kirgisistan gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Für einen längerfristigen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von über 60 (sechzig) Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein kirgisisches Einreisevisum erforderlich.
Wichtig: Ein beschädigter Reisepass (bspw. durch zerrissene oder fehlende Seiten) führt in der Republik Kirgisistan zur Einreiseverweigerung. Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Kirgisistan einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Kirgisistan: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft der Republik Kirgisistan über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Republik Kirgisistan
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Republik Kirgisistan reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Kirgisistan darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Kirgisistan
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Kirgisistan gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird in den meisten Fällen streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Kirgisistan. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Kirgisistan meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten kirgisischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Kirgisistan
Für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von über 60 (sechzig) Tagen ist ein kostenpflichtiges Einreisevisum (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) erforderlich, das vor Reisebeginn beantragt und eingeholt werden muss. Seit September 2017 kann das erforderliche Einreisevisum auch online beantragt werden. Das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa), das einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen erlaubt, können Sie auf der folgenden Regierungswebseite der Republik Kirgisistan online beantragen:
E-Visa – Republic of Kyrgyzstan.
Das Einreisevisum kann auch weiterhin, rechtzeitig vor vor der Anreise, bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Kirgisischen Republik beantragt und eingeholt werden.
Wichtig: Zu beachten ist, dass bei der Einreise mit einem Visum die Reisedokumente noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Visumsdauer hinaus gültig sein müssen.
Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Kirgisistan
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen der Republik Kirgisistan bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt notwendig. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts muss in russischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt sein.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit kirgisischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der kirgisischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Kirgisistan
Es kann vorkommen, dass von einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Kirgisistan haben, an den kirgisischen Grenzübergängen ein Nachweis über ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Kirgisistan gefordert wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Kirgisistan mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Kirgisistan einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Kirgisistan vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der kirgisischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Kirgisistan vom kirgisischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Kirgisistan
Es gibt für die Republik Kirgisistan wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Einreisende Personen die über 60 (sechzig) Tage in der Republik Kirgisistan verbleiben, sind verpflichtet, sich innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen bei der zuständigen kirgisischen Behörde (OWIR) zu registrieren.
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Kirgisistan haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Kirgisistan.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Kirgisistan abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihren Originalreisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den kirgisischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kirgisistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.