• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für den Staat Katar

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 21. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Staat Katar

Einreisebestimmungen für den Staat Katar
Einreisebestimmungen für den Staat Katar

Einreisebestimmungen für den Staat Katar

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für den Staat Katar:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für den Staat Katar! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Katar.

Die Einreisebestimmungen für den Staat Katar müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt im Staat Katar zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen des Staates Katar gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für den Staat Katar

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für den Staat Katar unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es im Staat Katar nicht.

Inhalt: Staat Katar – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für den Staat Katar: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum für den Staat Katar und einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das katarische Einreisevisum sowie für den katarischen Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus dem Staat Katar einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum für den Staat Katar kann vor Reisebeginn bei der katarischen Botschaft oder bei den Konsulaten des Staates Katar beantragt werden.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in den Staat Katar

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in den Staat Katar unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in den Staat Katar ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden vom Staat Katar nicht als Reisedokument anerkannt.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in den Staat Katar einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Visum-Waiver – gebührenfreies Touristenvisum und Geschäftsvisum

Ein gebührenfreies Touristenvisum und Geschäftsvisum mit der Bezeichnung "Visum-Waiver" kann auch bei der Einreise an den Grenzübergängen des Staates Katar oder am Flughafen von Doha (Haupstadt des Staates Katar) beantragt werden. Das Visum-Waiver ist für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 (neunzig) Tagen gültig und erlaubt die mehrfache Einreise und Ausreise innerhalb eines Zeitraums von 180 (einhundertachtzig) Tagen in den Staat Katar.

Wichtig: Ein Einreisevisum für alleinreisende Minderjährige oder für Minderjährige die nicht mit ihren Sorgeberechtigten verreisen, muss vor Reiseantritt bei den katarischen Konsulaten oder bei der Botschaft des Staates Katar beantragt und eingeholt werden. Beachten Sie auch die untenstehende Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in den Staat Katar.

Einreisevisum für den Staat Katar: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei der katarischen Botschaft oder bei den Konsulaten des Staates Katar erkundigen und ggf. die notwendigen katarischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte im Staat Katar

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in den Staat Katar reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten des Staates Katar ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den katarischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Staat Katar

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Staat Katar gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage im Staat Katar. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus dem Staat Katar nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten katarischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für weitere Informationen über die katarischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Regierungswebseiten der Botschaft des Staates Katar erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die katarischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:

Vereinbarung zwischen dem Staat Katar und dem Sultanat Oman über die Erteilung eines gemeinsamen Einreisevisums

Bei einer Weiterreise aus dem Staat Katar in das Sultanat Oman benötigen deutsche Staatsangehörige kein omanisches Einreisevisum, sofern Sie mit einem Flugzeug von Doha (Haupstadt des Staates Katar) nach Maskat (Hauptstadt des Sultanats Oman) auf direktem Weg anreisen. Ein katarisches gebührenpflichtiges Sonder-Visum für den Besuch des Sultanats Oman, mit einer Gültigkeit von mindestens 1 (einem) Monat, wird von der omanischen Zollbehörde anerkannt. Das gebührenpflichtige Sonder-Visum mit der Bezeichnung "Tourist Joint Visa for Qatar and Oman" kann bei der Ankunft am Flughafen Doha (Staat Katar) beantragt werden. Die Regierungen beider Staaten haben eine Vereinbarung über die Erteilung eines gemeinsamen Einreisevisums beschlossen.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in den Staat Katar

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen des Staates Katar bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus dem Staat Katar vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in arabischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit katarischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der katarischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der katarischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in den Staat Katar (insbesondere für nicht-katarische Kinder), bei den katarischen Konsulaten oder bei der Botschaft des Staates Katar zu erkundigen. Falls nach Auskunft der katarischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-katarische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Staat Katar

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz im Staat Katar haben, müssen an den katarischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer im Staat Katar nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in den Staat Katar mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in den Staat Katar einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen des Staates Katar vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der katarischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in den Staat Katar vom katarischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für den Staat Katar

Es gibt für den Staat Katar wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es kann vorkommen, dass kein Einreisevisum für den Staat Katar erteilt wird, wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom Staat Israel in den Reisedokumenten enthalten sind.
  • Eine Hotelbuchung vor der Abreise wird dringend empfohlen, da die Hotelangebote im Staat Katar begrenzt sind und die Auslastung der Hotels sehr hoch ist.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für den Staat Katar haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt im Staat Katar.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für den Staat Katar abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den katarischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für den Staat Katar

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in den Staat Katar über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für den Staat Katar erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Katar.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Staat Katar aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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