• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Kanada

Aktuelles Datum: Montag, 2. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 25. März 2019

Inhalt Reiseinformationen: Kanada

Einreisebestimmungen für Kanada
Einreisebestimmungen für Kanada

Einreisebestimmungen für Kanada

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Kanada:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Kanada! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Kanada.

Die Einreisebestimmungen für Kanada müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Kanada zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Kanada gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für Kanada

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Kanada unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Kanada nicht.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem kanadischen Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise nach Kanada können einreisende Personen nicht verlangen.

Inhalt: Kanada – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für Kanada: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 6 (sechs) Monaten in Kanada ohne ein Einreisevisum zulässt. Die genaue Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise von den kanadischen Grenzbeamten festgelegt. Der Reisepass muss noch mindestens bis zur Ausreise aus Kanada gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Achtung: Ausländische Staatsangehörige die mit einem Flugzeug nach Kanada visumfrei einreisen oder durchreisen (Transitaufenthalt) und nicht-visapflichtig sind, müssen rechtzeitig vor Reiseantritt eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung "electronic Travel Authorization (eTA)" online beantragen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den folgenden Menüpunkt in diesem Beitrag: Elektronische Reisegenehmigung (eTA) für die Einreise per Flugzeug nach Kanada.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Kanada einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für Kanada: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft von Kanada erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Hinweis für Doppelstaater mit kanadischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit

Einreisende Personen die eine kanadische und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaater), müssen mit ihrem kanadischen Reisepass nach Kanada einreisen und ausreisen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in Kanada

Es gibt die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in Kanada. Der kostenpflichtige Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung kann online auf der folgenden kanadischen Regierungswebseite gestellt werden:

Extend your stay in Canada as a visitor – Government of Canada / Gouvernement du Canada.

Hinweis: Die Aufenthaltsverlängerung sollte mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beantragt werden.

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in Kanada

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen nach Kanada reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten von Kanada ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den kanadischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Kanada

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Kanada gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in Kanada. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus Kanada meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten kanadischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für weitere Informationen über die kanadischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden kanadischen Regierungswebseiten erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen über die kanadischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Elektronische Reisegenehmigung (eTA) für die Einreise per Flugzeug nach Kanada

Nicht-visapflichtige ausländische Staatsangehörige (betrifft auch deutsche Staatsangehörige) die über den Luftweg (per Flugzeug) nach Kanada visumfrei einreisen oder durchreisen (Transitaufenthalt), benötigen eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung "electronic Travel Authorization (eTA)". Die erforderliche Genehmigung für die visumfreie Durchreise (Transitaufenthalt) bzw. Einreise über den Luftweg (per Flugzeug) nach Kanada muss vor Antritt der Reise über das Internet (online) eingeholt werden. In der Regel wird die Erteilung der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) innerhalb von wenigen Minuten per Email bestätigt. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Bearbeitungszeit auch mehrere Tage andauern kann. Daher ist eine rechtzeitige online Beantragung dringend zu empfehlen. Die elektronische Reisegenehmigung (eTA) gilt für maximal 5 (fünf) Jahre und ist mit dem Reisepass elektronisch verbunden. Im Gültigkeitszeitraum der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) ist die visumfreie Durchreise (Transitaufenthalt) bzw. Einreise nach Kanada für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 6 (sechs) Monaten unbeschränkt (so oft der Reisende möchte) erlaubt. Genauere Informationen erhalten Sie in deutscher und weiterer Sprachen auf den folgenden kanadischen Regierungswebseiten:

Von der Visumspflicht befreite ausländische Staatsangehörige die über den Landweg oder Seeweg nach Kanada visumfrei einreisen, benötigen keine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Auch für Reisen (z. B. für Inlandsflüge) innerhalb von Kanada ist eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) nicht erforderlich.

Hinweis: Beim Erhalt eines neuen Reisepasses oder nach Ablauf der oben genannten Gültigkeitsfrist von 5 (fünf) Jahren, muss die elektronische Reisegenehmigung (eTA) für die visumfreie Durchreise (Transitaufenthalt) bzw. Einreise über den Luftweg (per Flugzeug) nach Kanada erneut online beantragt werden.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bzw. Durchreise (Transitaufenthalt) bleibt, auch wenn eine elektronische Reisegenehmigung "electronic Travel Authorization (eTA)" eingeholt wurde, dem kanadischen Grenzbeamten vorbehalten. Ein Recht auf die Durchreise (Transitaufenthalt) bzw. Einreise nach Kanada können einreisende ausländische Staatsangehörige nicht verlangen.

Reisegenehmigung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Kanada

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen von Kanada bei der Einreise und Ausreise eine Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten und eine Fotokopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen verlangt. Die von den Sorgeberechtigten unterzeichnete Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) sollte den kanadischen Grenzbeamten möglichst in englischer oder französischer Sprache vorgelgt werden und muss folgendes beinhalten:

  • Anschrift und Telefonnummer der Sorgeberechtigten und
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der betreuenden erwachsenen Person, der für den Minderjährigen die Verantwortung in Kanada übernimmt.

Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert eine Fotokopie der Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen.

Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine Fotokopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine vom nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils unterschriebene Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht), möglichst in englischer oder französischer Sprache, mit folgenden Angaben und Dokumenten notwendig:

  • Anschrift und Telefonnummer des nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils und
  • eine Fotokopie des unterzeichneten Ausweisdokumentes (Reisepass oder Personalausweis) des nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils.

Wenn die Eltern geschieden sind, wird folgendes benötigt:

  • bei geschiedenen Eltern die sich das Sorgerecht teilen, eine Fotokopie vom Nachweis des geteilten Sorgerechts und
  • eine Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den zuvor genannten Angaben und Dokumenten vom Elternteil, mit dem das Sorgerecht geteilt wird oder
  • wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Fotokopie vom Nachweis des alleinigen Sorgerechts.

Laut kanadischem Gesetz gelten Personen unter 18 (achtzehn) Jahren als Minderjährige und benötigen einen besonderen Schutz.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit kanadischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der kanadischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen. Genauere Informationen über die erforderliche Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für Minderjährige erhalten Sie in englischer Sprache auf der folgenden kanadischen Regierungswebseite:

Minor children travelling to Canada – Government of Canada / Gouvernement du Canada.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern nach Kanada (insbesondere für nicht-kanadische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft von Kanada zu erkundigen. Falls nach Auskunft der kanadischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-kanadische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Kanada

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in Kanada haben, müssen an den kanadischen Grenzübergängen genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Kanada nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden. Es kann auch vorkommen, dass vom kanadischen Grenzbeamtem ein Nachweis über ein ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) verlangt wird.

Hinweis zur Einreise nach Kanada mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Kanada einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Kanada vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der kanadischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Kanada vom kanadischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kanada

Es gibt für Kanada wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Kanada haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Kanada.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Kanada abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den kanadischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Kanada

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Kanada über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Kanada erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Kanada.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Kanada aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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