• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Aktuelles Datum: Dienstag, 23. April 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 10. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Kaimaninseln (Cayman Islands)

Einreisebestimmungen für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)
Einreisebestimmungen für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Einreisebestimmungen für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Aktuelle medizinische Hinweise für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)! Genauere Informationen über die aktuellen medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen auf den Kaimaninseln (Cayman Islands – Überseegebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Eine Aufenthaltsverlängerung kann vor Ort bei der Einwanderungsbehörde (Immigrationsbehörde) der Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) beantragt werden.

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) bei der britischen Botschaft oder bei den britischen Konsulaten erkundigen.

Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder auf die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen der Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise und Ausreise vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts muss in englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit kaimanischer bzw. britischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der kaimanischen bzw. britischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der kaimanischen bzw. britischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die kaimanischen bzw. britischen gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern auf die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) (insbesondere für nicht-kaimanische bzw. nicht-britische Kinder), bei den britischen Konsulaten oder der britischen Botschaft zu erkundigen. Falls nach Auskunft der britischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-kaimanische bzw. nicht-britische Kinder) bei der Einreise und Ausreise aus den Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) besteht, sollte zumindest zur Sicherheit eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden. Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Website des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf den Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf den Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) haben, an den Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer auf den Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf den Kaimaninseln (Cayman Islands – Britisches Überseegebiet) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu den Kaimaninseln (Cayman Islands)

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