Inhalt Reiseinformationen: Islamische Republik Iran
Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Iran
Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der am Einreisetag noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum sollte vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Islamischen Republik Iran beantragt werden. Ein touristisches Einreisevisum für den Aufenthalt von bis zu 14 (vierzehn) Tagen kann auch an den internationalen Flughäfen, mit der Vorlage des am Einreisetag noch mindestens 6 (sechs) Monate gültigen Reisepasses, einem Passfoto und gegen Entrichtung der Gebühr für das Visum beantragt werden. Es liegt aber im Ermessen der Grenzbehörden der Islamischen Republik Iran, ob ein Visum erteilt wird. Es ist dringend davon abzuraten das Einreisevisum an den internationalen Flughäfen einzuholen, da schon mehrfach Reisenden die Einreise verweigert wurde. Empfohlen wird daher, das Einreisevisum vor Antritt der Reise zu beschaffen. Wer die im Einreisevisum festgelegte Aufenthaltsdauer überzieht, muss mit einer hohen Geldstrafe und der Verhaftung rechnen. Ein Ausreisevisum wird ebenfalls benötigt und wird zusammen mit dem Einreisevisum ausgestellt. Es wird kein Einreisevisum erteilt, wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom israelischen Staat in den Reisedokumenten enthalten sind.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor der Anreise unbedingt über die genauen Einreisebestimmungen beim zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft der Islamischen Republik Iran erkundigen.
Alle einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Islamischen Republik Iran haben, müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket, genügend Geldmittel und eine bestätigte Unterkunft für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Einreisenden Personen die israelische oder hebräisch beschriftete Produkte mit sich führen, wird die Einreise in die Islamische Republik Iran verweigert.
Achtung
Frauen müssen schon bei der Einreise ein Kopftuch und einen langen nicht taillierten Mantel tragen, die den geltenden islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechen.
Hinweis
Die Bearbeitungszeit für das Einreisevisum kann bis zu 8 (acht) Wochen dauern und sollte daher bei der Reisevorbereitung mit eingerechnet werden. Wenn Kinder und Personen unter 18 (achtzehn) Jahren in Begleitung ihrer Mutter verreisen, wird bei der Ein- und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) vom Vater verlangt. Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden bei der Ausländerpolizei zu melden. Bei Hotelaufenthalten übernimmt dies die Rezeption für den Reisenden. Ausländische Staatsangehörige sollten sich jederzeit mit ihrem Reisepass und gültigem Einreisevisum ausweisen können.
Von den Zollbehörden wird ein Nachweis einer gültigen Krankenversicherung verlangt, das für die Behandlung in iranischen Krankenhäusern gültig ist. Wer keine gültige Krankenversicherung nachweisen kann muss am Grenzübergang eine iranische Krankenversicherung abschließen.
Verstöße gegen die Einreisebestimmungen werden mit hohen Geldstrafen und bis zu 3 (drei) Jahren Haftstrafe geahndet.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Islamischen Republik Iran aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.