• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Irak

Aktuelles Datum: Freitag, 13. September 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 15. April 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Irak

Einreisebestimmungen für die Republik Irak
Einreisebestimmungen für die Republik Irak

Einreisebestimmungen für die Republik Irak

Teilreisewarnung, aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Irak:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die Teilreisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Irak! Genauere Informationen über die Teilreisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Irak.

Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der bei der Einreise in die Republik Irak noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Ein- und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Eintrag mit einem Lichtbild (Passbild / Passfoto) des oder der Minderjährigen im gültigen Reisepass der Eltern / Sorgeberechtigten oder einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum muss rechtzeitig vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Irak beantragt werden.

Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor der Anreise unbedingt über die genauen Einreisebestimmungen beim zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft der Republik Irak erkundigen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Irak

Es gibt für die Republik Irak wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Ausländischen Staatsangehörigen ohne ein gültiges Einreisevisum wird die Einreise in die Republik Irak verweigert.
  • Einreisende Personen die ohne ein Touristenvisum einreisen, sind zu einem HIV (AIDS) und Hepatitis-Test in der Republik Irak verpflichtet.
    • Der HIV (AIDS) und Hepatitis-Test muss innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Einreise in die Republik Irak erfolgen und nachgewiesen werden.
    • Bei längeren Aufenthalten in der Republik Irak, muss der HIV (AIDS) und Hepatitis-Test jeweils alle 90 (neunzig) Tage wiederholt und ebenfalls nachgewiesen werden.
    • Genauere Informationen über den HIV (AIDS) und Hepatitis-Test erhalten Reisende an den irakischen Grenzübergängen.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Irak haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Irak.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Irak abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine beglaubigte Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und den irakischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Irak

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Irak über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Irak erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Irak.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Irak aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Irak

Einreisebestimmungen für die Republik Irak

Kommentare sind geschlossen.