Inhalt Reiseinformationen: Republik Indien
Einreisebestimmungen für die Republik Indien
Die Einreisebestimmungen für die Republik Indien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Indien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Indien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Indien
- Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Indien
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Indien
- Registrierungspflicht bei einem Aufenthalt von über 6 (sechs) Monaten in der Republik Indien
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Indien
- Hinweis zur Einreise in die Republik Indien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Indien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Indien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Indien
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Indien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Indien nicht.
Inhalt: Republik Indien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Indien: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Indien: Bürger aus anderen Staaten
- Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums in der Republik Indien
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indien
- Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Republik Indien
- Empfehlung für weitere Informationen über die indischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Republik Indien: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Republik Indien und einen gültigen Reisepass der bei der Einreise in die Republik Indien noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Indien einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum muss vor Antritt der Reise bei der Botschaft der Republik Indien bzw. dem indischen Konsulat, mit einer Bescheinigung des Reiseunternehmens über den bezahlten Hinflug und Rückflug beantragt werden.
Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Republik Indien
Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Republik Indien unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Republik Indien ist mit
- einem Reisepass,
- einem vorläufigen Reisepass und
- einem Kinderreisepass erlaubt.
Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von der Republik Indien nicht als Reisedokument anerkannt.
Hinweis: Zu empfehlen ist jedoch die Einholung eines elektronischen Visums (E-Visa) vor der Abreise in die Republik Indien.
Einreisevisum für die Republik Indien: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei den indischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Indien erkundigen und ggf. die notwendigen indischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums in der Republik Indien
In Ausnahmefällen (z. B. bei einem Notfall) gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums in der Republik Indien. Der Antrag für eine Verlängerung des Einreisevisums muss bei der indischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Foreigners Regional Registration Office (FRRO)) gestellt werden. Genauere Informationen über die Verlängerung des Einreisevisums erhalten Sie auf der Regierungswebseite der indischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Foreigners Regional Registration Office (FRRO)):
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indien
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indien gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld und einem mehrjährigem Einreiseverbot in die Republik Indien rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Indien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Indien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten indischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Republik Indien
Bei der Ausreise aus der Republik Indien kommt es ohne einen Einreisestempel im Reisepass zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom indischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen Einreisestempel in Ihren Reisepass erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Republik Indien über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass das Einreisedatum nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis vom indischen Innenministerium eingeholt werden. Genauere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Regierungswebseite der indischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde des Innenministeriums:
Foreigners Division – Ministry of Home Affairs – Government of India.
Die Beschaffung der indischen Ausreiseerlaubnis ist kostenpflichtig und führt in der Regel zu mehrtägigen Verzögerungen.
Empfehlung für weitere Informationen über die indischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen
Auf der folgenden Regierungswebseite der Botschaft der Republik Indien erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen über die indischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:
Visa Services – Embassy of India.
Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Indien
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, können Staatsangehörige verschiedener Länder (unter anderem auch deutsche Staatsangehörige) das erforderliche Einreisevisum online beantragen.
Inhalt: Republik Indien – Elektronisches Visum (E-Visa)
- Das elektronische Visum (E-Visa) muss spätestens 4 (vier) Tage vor der Anreise in die Republik Indien beantragt werden
- Hinweis zur Online-Bezahlung des elektronischen Visums (E-Visa)
- Hotline für Fragen über das elektronische Visum (E-Visa)
Das elektronische Visum (E-Visa) muss spätestens 4 (vier) Tage vor der Anreise in die Republik Indien beantragt werden
Das bei der Reise in die Republik Indien mitzuführende elektronische Visum (E-Visa) muss spätestens 4 (vier) Tage vor der Anreise in die Republik Indien beantragt werden. Die erlaubte Aufenhaltsdauer in der Republik Indien ist je nach Kategorie des elektronischen Einreisevisums (E-Visa) unterschiedlich. Der Aufenthaltsgrund (z. B. touristisch oder geschäftlich) bestimmt die maximale Dauer des berechtigten Aufenthaltes. Nach der online Beantragung wird das elektronische Visum (E-Visa) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt und muss ausgedruckt werden. Auf der folgenden Regierungswebseite der Republik Indien können Sie das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa) online beantragen:
Indian e-Visa | Bureau of Immigration (BoI) – Ministry of Home Affairs – Government of India.
Hinweis zur Online-Bezahlung des elektronischen Visums (E-Visa)
Da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten bei der Online-Bezahlung des elektronischen Visums (E-Visa) gekommen sein soll, sollten Sie sicherheitshalber vor Ihrer Abreise in die Republik Indien überprüfen und sicherstellen das die Zahlung erfolgreich war. Die indische Regierung bietet auf der folgenden Regierungswebseite – Indian e-Visa – die Möglichkeit an, den Visa-Status und die Online-Zahlung zu prüfen:
Indian e-Visa | Bureau of Immigration (BoI) – Ministry of Home Affairs – Government of India.
Klicken Sie auf der Website den Navigationspunkt (Navigationstext) Check your Visa Status an.
Hotline für Fragen über das elektronische Visum (E-Visa)
Die indische Regierung hat eine telefonische Hotline (Auskunftsdienst und Beratungsdienst) unter der Telefonnummer (0091 11) 243 006 66 für Fragen über das elektronische Visum (E-Visa) eingerichtet. Die telefonische Hotline ist 24 (vierundzwanzig)-Stunden am Tag und 7 (sieben) Tage die Woche erreichbar. Es wird auch die Möglichkeit angeboten, die Fragen über das elektronische Visum (E-Visa) an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: indiatvoa@gov.in
Hinweis: Die Anfragen müssen in indischer (Hindi) oder englischer Sprache gestellt werden.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Indien
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Indien bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in indischer (Hindi) oder englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit indischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der indischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der indischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Indien (insbesondere für nicht-indische Kinder), bei den indischen Konsulaten oder der Botschaft der Republik Indien zu erkundigen. Falls nach Auskunft der indischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-indische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Registrierungspflicht bei einem Aufenthalt von über 6 (sechs) Monaten in der Republik Indien
Bei einem Aufenthalt von über 6 (sechs) Monaten in der Republik Indien sind einreisende Personen verpflichtet, sich innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen bei der indischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Foreigners Regional Registration Office (FRRO)) zu melden und zu registrieren. Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Registrierungspflicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen wird mit einem hohen Bußgeld und/oder Haftstrafe bestraft. Genauere Informationen über die Registrierungspflicht erhalten Sie auf der Regierungswebseite der indischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Foreigners Regional Registration Office (FRRO)):
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Indien
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Indien haben, müssen an den indischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Indien nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Indien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Indien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Indien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der indischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Indien vom indischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Indien
Es gibt für die Republik Indien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Indien haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Indien.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Indien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Ausländische Staatsangehörige sollten sich bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrolle / Polizeikontrolle) jederzeit mit ihrem Reisepass und gültigem Einreisevisum ausweisen können.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Indien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einer Begegnung mit Haien, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Wirbelsturm richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Haie – Verhaltenstipps: Vulkanausbruch – Verhaltenstipps: Lawinen – Verhaltenstipps: Wirbelsturm
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.