Inhalt Reiseinformationen: Republik Guatemala
Einreisebestimmungen für die Republik Guatemala
Staatsbürger aus Deutschland benötigen für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität.
Achtung
Alle Reisenden die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Guatemala reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Guatemala ein Visum beantragen.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich über die Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Guatemala erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden ist unbedingt darauf zu achten das bei der Einreise der Reisepass gestempelt wird.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Guatemala aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.