Inhalt Reiseinformationen: Republik Fidschi


Einreisebestimmungen für die Republik Fidschi
Staatsbürger aus Deutschland benötigen für einen touristischen Aufenthalt einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Eine Einreisegenehmigung für einen Aufenthalt von bis zu 4 Monaten erhalten Sie gebührenfrei bei der Ankunft.
Achtung
Bei Geschäftsreisenden wird eine Einreisegenehmigung für maximal 14 Tage erteilt.
Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum und sollten sich vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Fidschi Inseln erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket, genügend Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Wenn Minderjährige allein verreisen, wird an den Grenzübergängen von den Fidschi Inseln bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Zudem muss bescheinigt werden dass der oder die Minderjährige von einem nahen Verwandten oder Bevollmächtigten auf den Fidschi Inseln versorgt wird und dass genügend Geldmittel für die Versorgung des Minderjährigen bereitgestellt ist. Die erforderlichen amtlich beglaubigten Dokumente müssen in englischer Sprache übersetzt sein.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Fidschi aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
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