Inhalt Reiseinformationen: Republik Ecuador
Einreisebestimmungen für die Republik Ecuador
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen pro Jahr zulässt. Gemeint ist jedoch kein Kalenderjahr, sondern ein Aufenthaltsjahr. Das Aufenthaltsjahr beginnt ab dem Tag der Ersteinreise in die Republik Ecuador. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein. Sollte der Reisepass keine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten aufweisen, wird die Einreise in die Republik Ecuador verweigert. Ebenso kann die Einreise in die Republik Ecuador verweigert werden, wenn der Reisepass beschädigt ist. Das liegt dann am Ermessen des ecuadorianischen Zollbeamten bzw. der ecuadorianischen Grenzpolizei, ob die Einreise erlaubt wird. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Für eine Reise zu den Galapagosinseln und den umgebenden Gewässern bedarf es einer Genehmigung von der Generaldirektion für maritime Interessen und dem Nationalpark Galapagos. Zudem ist seit Februar 2018 der Nachweis einer Hotelreservierung für die gesamte Aufenthaltsdauer auf den Galapagosinseln sowie die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets erforderlich.
Achtung
Ein Einreisevisum für andere Aufenthaltszwecke muss vor der Anreise bei den ecuadorianischen Botschaften oder Konsulaten beantragt werden.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor der Anreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Ecuador über die Erteilung eines Einreisevisums erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Ecuador nachweisen.
Neue Gesetzgebung ab dem 22. Juli 2018
Laut einer neuen ecuadorianischen Gesetzgebung ist ab dem 22. Juli 2018 vorgeschrieben, dass für die gesamte Verweildauer eine Reisekrankenversicherung mit der Gültigkeit für die Republik Ecuador bei der Einreise vorzulegen ist.
Ausländische Staatsangehörige, die in der Republik Ecuador ansässig sind, benötigen ab dem 22. Juli 2018 ebenfalls einen Krankenversicherungsnachweis, von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, über die Gültigkeit für die Republik Ecuador.
Hinweis
Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Reisepass ausweisen können. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle ohne Reisepass angetroffen werden, müssen Sie mit einer Geldbuße oder Verhaftung rechnen. Wenn Kinder in Begleitung nur eines Elternteiles verreisen, kann an den ecuadorianischen Grenzübergängen bei der Ausreise eine von den diplomatischen Vertretungen der Republik Ecuador beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) des anderen Elternteiles verlangt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Ecuador aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.