• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland

Aktuelles Datum: Donnerstag, 14. November 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 12. Dezember 2017

Inhalt Reiseinformationen: Bundesrepublik Deutschland

Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland
Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland

Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland

Staatsbürger aus der EU (Europäische Union) benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt bis zu drei Monaten zulässt. Kinder benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität.

Ausländische Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat, die eine Aufenthaltserlaubnis im gültigen nationalen Reisepass besitzen, können ebenfalls nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monate im Land aufhalten. Sollte im nationalen Reisepass nur eine Duldung enthalten sein, so wird ein gültiges Visum benötigt.

Bürger aus nicht EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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