Inhalt Reiseinformationen: Bundesrepublik Deutschland
Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland
Staatsbürger aus der EU (Europäische Union) benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt bis zu drei Monaten zulässt. Kinder benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität.
Ausländische Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat, die eine Aufenthaltserlaubnis im gültigen nationalen Reisepass besitzen, können ebenfalls nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monate im Land aufhalten. Sollte im nationalen Reisepass nur eine Duldung enthalten sein, so wird ein gültiges Visum benötigt.
Bürger aus nicht EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.