Inhalt Reiseinformationen: Volksrepublik China
Einreisebestimmungen für die Volksrepublik China
Die Einreisebestimmungen für die Volksrepublik China müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Volksrepublik China zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Volksrepublik China gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Volksrepublik China
- Visumfreie Transitaufenthalte in der Volksrepublik China
- Sonderregelung zur visumfreien Einreise in die chinesische Provinz Hainan
- Spezialgenehmigung für Reisen in die Autonome Region Tibet
- Abnahme der Fingerabdrücke bei der Passkontrolle in der Volksrepublik China
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Volksrepublik China
- Meldepflicht bei der örtlichen Polizeidienststelle in der Volksrepublik China
- Vorsicht bei Reisen in das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Volksrepublik China
- Hinweis zur Einreise in die Volksrepublik China mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Volksrepublik China
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Volksrepublik China
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Volksrepublik China
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Volksrepublik China und einen gültigen Reisepass. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Volksrepublik China einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Bitte beachten Sie dringend die weiter unten stehenden Informationen über die chinesischen Reisepassbestimmungen und Visabestimmungen für die Visa-Beantragung.
Inhalt: Volksrepublik China – Visa-Beantragung
- Beantragung eines Einreisevisums bei der chinesischen Visaservice-Zentrale
- Beantragung eines Einreisevisums bei den chinesischen Auslandsvertretungen
- Empfehlung der chinesischen Auslandsvertretungen und der Visaservice-Zentrale
- Wichtige Hinweise zu den chinesischen Reisepassbestimmungen und Visabestimmungen
- Besuch von Taiwan, Hongkong oder Macau nach der Einreise in die Volksrepublik China
- Gruppenvisum für Gruppenreisen in die Volksrepublik China
- Konsequenzen der Überziehung der im chinesischen Einreisevisum festgelegten Aufenthaltsdauer
Beantragung eines Einreisevisums bei der chinesischen Visaservice-Zentrale
Das erforderliche Einreisevisum muss vor Antritt der Reise in die Volksrepublik China beantragt werden. Für deutsche Staatsangehörige und für Staatsangehörige aus 29 (neunundzwanzig) weiteren Ländern (Stand Juli 2018 (zweitausendachtzehn)) erfolgt die Beantragung eines Einreisevisums für die Volksrepublik China über die folgende Website des chinesischen Service-Centers für Visumanträge:
Chinese Visa Application Service Center.
Der Antragsteller hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Visa-Arten für verschiedene Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauern in der Volksrepublik China, deren Gebühren sich je nach Art des Einreisevisums unterscheiden können. In der Regel kann der Antragsteller die erforderlichen Dokumente (u. a. den Reisepass) für den Visumantrag entweder per Post schicken oder persönlich bei der chinesischen Visaservice-Zentrale (Chinese Visa Application Service Center) abgeben. Nach erfolgter Prüfung und Durchsicht der Dokumente sowie der Erteilung bzw. der Ablehnung des beantragten Einreisevisums, werden alle Dokumente dem Antragsteller per Post zurückgeschickt oder der Antragsteller holt die Dokumente persönlich bei der chinesischen Visaservice-Zentrale ab.
Beantragung eines Einreisevisums bei den chinesischen Auslandsvertretungen
Staatsangehörige aus Ländern, die das Einreisevisum nicht über die oben genannte Website des chinesischen Service-Centers für Visumanträge beantragen können, müssen ein gültiges Einreisevisum bei der Botschaft der Volksrepublik China oder dem chinesischen Konsulat einholen. Die Beantragung eines Einreisevisums bei den chinesischen Auslandsvertretungen muss rechtzeitig vor Reisebeginn erfolgen, da das Einreisevisum in der Regel nicht sofort ausgestellt wird. Erst nach einer sorgfältigen Prüfung und Durchsicht der erforderlichen Dokumente erfolgt die Vergabe des Einreisevisums.
Empfehlung der chinesischen Auslandsvertretungen und der Visaservice-Zentrale
Die Auslandsvertretungen der Volksrepublik China und die chinesische Visaservice-Zentrale empfehlen zirka 1 (einen) Monat vor Reiseantritt die Beantragung eines Einreisevisums. Die Visa-Beantragung soll jedoch auf gar keinen Fall 3 (drei) Monate vor Antritt der Reise erfolgen.
Wichtige Hinweise zu den chinesischen Reisepassbestimmungen und Visabestimmungen
Bei der Beantragung des Einreisevisums für die Volksrepublik China sind unter anderem die folgenden chinesischen Reisepassbestimmungen und Visabestimmungen unbedingt zu beachten:
Inhalt: Volksrepublik China – Visa-Beantragung: Reisepassbestimmungen und Visabestimmungen
- Chinesische Reisepassbestimmungen für die Visa-Beantragung
- Chinesische Visabestimmungen für die Visa-Beantragung
Chinesische Reisepassbestimmungen für die Visa-Beantragung
- Der Reisepass muss noch mindestens 6 (sechs) Monate ab Antragstellung für ein chinesisches Einreisevisum gültig sein.
- Für die Erteilung von Einreisevisas müssen im Reisepass noch mindestens 2 (zwei) visierbare Seiten enthalten sein.
- Vom Reisepass ist eine Fotokopie der Seite mit den persönlichen Daten vorzulegen.
- Wenn die persönlichen Daten und das Foto auf separaten Seiten sind, wird von beiden Seiten jeweils eine Fotokopie benötigt.
- Es besteht eine Nachweispflicht der Aufenthaltserlaubnis für alle Antragsteller die das chinesische Einreisevisum in einem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, jedoch nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen.
- Die Nachweispflicht der Aufenthaltserlaubnis muss durch gültige Aufenthaltsdokumente im Original erfolgen und zusätzlich ist eine Fotokopie der vorgelegten Aufenthaltsdokumente abzugeben.
- Wenn der Reisepass nach dem 1 (ersten) Januar 2014 (zweitausendvierzehn) ausgestellt wurde, muss u. U. auch der abgelaufene Reisepass bei der Visa-Beantragung vorgelegt werden.
- Falls der abgelaufene Reisepass bei einer Behörde abgegeben oder von einer Behörde eingezogen wurde, ist eine schriftliche Erklärung über den Verbleib erforderlich.
- In der schriftlichen Erklärung muss der Behördenname, das Datum und der Ort der Abgabe des Reisepasses aufgeführt sein.
- Zudem müssen alle Länder aufgeführt werden, die seit dem 1 (ersten) Januar 2014 (zweitausendvierzehn) besucht wurden, einschließlich der Aufenthaltsdauer in den besuchten Ländern.
- Wenn Ihnen schon früher in einem alten Reisepass ein chinesisches Einreisevisum erteilt wurde und Sie mit einem neuen Reisepass erneut einen Visumantrag stellen, ist jeweils eine Fotokopie der Seite mit dem chinesischen Visum sowie der persönlichen Daten aus dem alten Reisepass erforderlich.
- Sollte Ihr Name sich geändert haben und dadurch im alten und neuen Reisepass eine Abweichung bestehen, muss die Namensänderung durch ein amtliches Dokument belegt werden.
- Falls Sie den abgelaufenen Reisepass nicht mehr haben, müssen Sie eine schriftliche Erklärung über den Verbleib abgeben.
Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Volksrepublik China
Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Volksrepublik China unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Volksrepublik China ist mit
- einem Reisepass,
- einem vorläufigen Reisepass und
- einem Kinderreisepass erlaubt.
Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden von der Volksrepublik China nicht als Reisedokument anerkannt.
Chinesische Visabestimmungen für die Visa-Beantragung
- Der Antrag für das chinesische Einreisevisum muss im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes oder der Staatsangehörigkeit erfolgen.
- Der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes muss ggf. durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen werden.
- Ein Visa-Antragsformular mit einem aufgeklebten aktuellen Passbild in Farbe muss für die Beantragung eines Einreisevisums abgegeben werden.
- Das Visa-Antragsformular kann entweder online ausgefüllt und ausgedruckt werden oder es kann heruntergeladen, ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.
- Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visa-Antragsformulare angenommen.
- Auf der Website der chinesischen Visaservice-Zentrale ist das Visa-Antragsformular in mehreren Sprachen erhältlich:
- Laut den aktuellen chinesischen Visabestimmungen wird ein Passbild in Farbe und im Passbildformat 48 (achtundvierzig) Millimeter (mm) (Höhe) x 33 (dreiunddreißig) Millimeter (mm) (Breite) benötigt.
- Auf dem farbigen Passbild muss die Person (ohne Kopfbedeckung) von vorne und vor hellem Hintergrund zu sehen sein.
- Genauere Informationen über die neue chinesische Bestimmung für Passbilder auf den Visaanträgen erhalten Sie auf der Website der chinesischen Visaservice-Zentrale in Berlin:
- Der gesamte Reiseverlauf muss durch die Vorlage von bestätigten Hinflugtickets und Rückflugtickets sowie einer Hotelreservierung dokumentiert werden.
- Sollten Rundreisen oder Kreuzfahrten in der Volksrepublik China geplant sein, müssen dafür die Buchungsunterlagen vorgelegt werden.
- Wenn Sie anhand eines Einladungsschreibens für Touristen (Invitation Letter for Tourist) in die Volksrepublik China einreisen möchten, sind folgende Angaben im Einladungsschreiben erforderlich:
- Die vollständigen persönlichen Daten vom Antragsteller (der Vorname und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Passnummer).
- Sämtliche Angaben über die geplante Reise (das Einreisedatum sowie das Ausreisedatum, das Reiseziel oder die Reiseziele, die Hotelunterkunft und weitere Angaben über den Reiseverlauf).
- Vollständige Angaben über die Institution bzw. der Person die Sie eingeladen hat (der Name der Institution oder der einladenden Person, die Adresse und die Telefonnummer).
- Das Einladungsschreiben für Touristen muss abgestempelt und von einem Bevollmächtigten der Institution oder von der einladenden Person unterschrieben sein.
- Es ist möglich, das Einladungsschreiben als Fotokopie, als Fax oder als Ausdruck aus dem Computer abzugeben. Jedoch kann vom Konsulatsmitarbeiter auch das Original des Einladungsschreibens verlangt werden.
Besuch von Taiwan, Hongkong oder Macau nach der Einreise in die Volksrepublik China
Sollten Sie in Ihrer Reiseplanung auch einen Besuch von Taiwan, Hongkong oder Macau planen, die Sie nach der Einreise in die Volksrepublik China unternehmen möchten, benötigen Sie für die Wiedereinreise in die chinesische Volksrepublik ein Einreisevisum zur Mehrfacheinreise. Daher müssen Sie beim Visumantrag unbedingt Ihre Reisepläne offenlegen und vor Reiseantritt in die Volksrepublik China das Einreisevisum zur Mehrfacheinreise beantragen.
Gruppenvisum für Gruppenreisen in die Volksrepublik China
Für Gruppenreisen in die Volksrepublik China gelten andere Einreisebestimmungen. Reisegruppen benötigen ein Gruppenvisum und dürfen sich in der Regel bis zu 15 (fünfzehn) Tage in der chinesischen Volksrepublik aufhalten. In den meisten Fällen wird für die Reiseteilnehmer das Gruppenvisum vom Reiseveranstalter eingeholt. Voraussetzung für die Vergabe eines Gruppenvisums ist, dass die Gruppenreise von einer Reisegesellschaft organisiert sein muss, die in der Volksrepublik China registriert ist und die während des Aufenthalts die Reisegruppe betreut. Bei Gruppenreisen besteht für den Aufenthalt in der Volksrepublik China eine Bindung an die Reisegruppe. Mit dem Gruppenvisum ist eine individuelle Weiterreise der Reiseteilnehmer nicht möglich.
Konsequenzen der Überziehung der im chinesischen Einreisevisum festgelegten Aufenthaltsdauer
Die Überziehung der im chinesischen Einreisevisum festgelegten Aufenthaltsdauer gilt in der Volksrepublik China nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die im Einreisevisum festgelegte Aufenthaltsdauer überzieht, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld und/oder Untersuchungshaft rechnen und ein neues Visum einholen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt und ein neues Visum eingeholt wurde, ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Visumfreie Transitaufenthalte in der Volksrepublik China
Es gibt in der Volksrepublik China die Möglichkeit von unterschiedlichen visumfreien Transitaufenthalten, die im folgenden aufgelistet sind. Die chinesischen Sonderregelungen des visumfreien Transitaufenthalts gelten nur für Durchreisende.
Inhalt: Volksrepublik China – Transitaufenthalt ohne Einreisevisum
- Flughafentransit in der Volksrepublik China
- 72 (zweiundsiebzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China
- 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China
- Konsequenzen der Überziehung des visumfreien Transitaufenthalts in der Volksrepublik China
Flughafentransit in der Volksrepublik China
In der Volksrepublik China ist die Aufenthaltsdauer im Flughafentransit begrenzt auf maximal 24 (vierundzwanzig) Stunden. In dem genannten Zeitraum dürfen sich ausländische Staatsangehörige ohne ein Visum nur innerhalb der Flughafen-Transitzone aufhalten. Beim Flughafentransit ist, für Transitreisende ohne ein Einreisevisum, das Verlassen der chinesischen Flughafen-Transitzone ausdrücklich verboten und steht unter Strafe.
72 (zweiundsiebzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China
Ausländischen Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern, unter anderem auch deutschen Staatsangehörigen, ist ein visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China für maximal 72 (zweiundsiebzig)-Stunden, unter gewissen Voraussetzungen, gestattet. Die Transitreisenden müssen einen Anschlussflug in ein Drittland (evtl. mit erforderlichem Einreisevisum für das Drittland) vorweisen und über bestimmte chinesische Flughäfen einreisen. Der Anschlussflug in ein Drittland darf aber nicht das Land des Reiseantritts sein.
Die Besonderheit des 72 (zweiundsiebzig) stündigen visumfreien Transitaufenthalts ist, dass der Transitreisende nicht in der chinesischen Flughafen-Transitzone verbleiben muss, sondern sich ohne ein Einreisevisum am Einreiseort aufhalten darf. Der Transitreisende darf jedoch den Einreiseort nicht verlassen und eine Inlandsreise sowie ein Anschlussflug innerhalb der Volksrepublik China ist ohne ein Einreisevisum ebenfalls nicht erlaubt. Diese Sonderregelung gilt nur, wenn die Einreise in die Volksrepublik China über die folgenden chinesischen Flughäfen erfolgt:
Einreise über chinesische Flughäfen – 72 (zweiundsiebzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt am Einreiseort
- Changsha Huanghua International Airport (IATA-Flughafencode: CSX)
- Einreiseort: Stadt Changsha (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Hunan)
- Der Flughafen ist zirka 20 (zwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt und liegt im Verwaltungsgebiet von der Großgemeinde Huanghua.
- Chongqing Jiangbei International Airport (IATA-Flughafencode: CKG)
- Einreiseort: Stadt Chongqing (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Yubei, Straßenviertel Lianglu und ist zirka 21 (einundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Dalian Zhoushuizi International Airport (IATA-Flughafencode: DLC)
- Einreiseort: Stadt Dalian (Hafenstadt der chinesischen Provinz Liaoning)
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Ganjingzi, Straßenviertel Zhoushuizi und ist zirka 10 (zehn) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Guangzhou Baiyun International Airport (IATA-Flughafencode: CAN)
- Einreiseort: Stadt Guangzhou (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Guangdong)
- Der Flughafen ist zirka 28 (achtundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Guilin Liangjiang International Airport (IATA-Flughafencode: KWL)
- Einreiseort: Stadt Guilin (Bezirksfreie Stadt[3] im Autonomen Gebiet Guangxi Zhuang)
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Lingui und ist zirka 26 (sechsundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Harbin Taiping International Airport (IATA-Flughafencode: HRB)
- Einreiseort: Stadt Harbin (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Heilongjiang)
- Der Flughafen ist zirka 37 (siebenunddreißig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Qingdao Liuting International Airport (IATA-Flughafencode: TAO)
- Einreiseort: Stadt Qingdao (Hafenstadt der chinesischen Provinz Shandong)
- Der Flughafen ist zirka 20 (zwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Shenyang Taoxian International Airport (IATA-Flughafencode: SHE)
- Einreiseort: Stadt Shenyang (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Liaoning)
- Der Flughafen ist zirka 20 (zwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Wuhan Tianhe International Airport (IATA-Flughafencode: WUH)
- Einreiseort: Stadt Wuhan (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Hubei)
- Der Flughafen ist zirka 26 (sechsundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Xi’an Xianyang International Airport (IATA-Flughafencode: XIY)
- Einreiseort: Stadt Xi’an (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Shaanxi)
- Der Flughafen liegt im Stadtgebiet der Stadt Xianyang und ist zirka 43 (dreiundvierzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum der Provinzhauptstadt Xi’an entfernt.
- Xiamen Gaoqi International Airport (IATA-Flughafencode: XMN)
- Einreiseort: Stadt Xiamen (Küstenstadt in der chinesischen Provinz Fujian)
- Der Flughafen ist zirka 12 (zwölf) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
Hinweis: Nicht-deutsche Staatsangehörige sollten sich unbedingt vor Antritt der Reise bei den chinesischen Auslandsvertretungen erkundigen, ob diese chinesische Sonderregelung, des visumfreien Transitaufenthalts bis zu 72 (zweiundsiebzig)-Stunden, auch für ihre Staatsangehörigkeit gültig ist.
144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China
Unter gewissen Voraussetzungen ist ein visumfreier Transitaufenthalt in der Volksrepublik China für maximal 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden, für ausländische Staatsangehörige aus bestimmten Ländern, unter anderem auch deutschen Staatsangehörigen, gestattet. Die Transitreisenden müssen einen Anschlussflug in ein Drittland (evtl. mit erforderlichem Einreisevisum für das Drittland) vorweisen und über bestimmte chinesische Flughäfen, Häfen oder Bahnhöfe einreisen. Je nachdem wo die Einreise in die Volksrepublik China erfolgte, darf der Transitreisende die unten genannten chinesischen Regionen nicht verlassen. Genauso wie beim 72 (zweiundsiebzig) stündigen visumfreien Transitaufenthalt gilt auch für diese Sonderregelung, dass der Anschlussflug in ein Drittland (nicht das Land des Reiseantritts) sein darf.
Das Besondere des 144 (einhundertvierundvierzig) stündigen visumfreien Transitaufenthalts ist, dass der Transitreisende sich ohne ein Einreisevisum in festgelegten Regionen der Volksrepublik China aufhalten darf.
Inhalt: Volksrepublik China – 144 (einhundertvierundvierzig) stündiger visumfreier Transitaufenthalt
- Transitaufenthalt in der Yangtze-Delta-Region und der chinesischen Großstadt Shanghai
- Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
- Einreise über chinesische Flughäfen – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
- Einreise über chinesische Häfen und dem Pekinger Westbahnhof – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
- Transitaufenthalt in der Guangdong Provinz
- Transitaufenthalt in der Südwest-Region der Volksrepublik China
- Erläuterung von Begriffen der chinesischen Verwaltungsgliederung
Transitaufenthalt in der Yangtze-Delta-Region und der chinesischen Großstadt Shanghai
Bis zu 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden darf sich der Transitreisende in der "Yangtze-Delta-Region" und der chinesischen Großstadt Shanghai ohne ein Einreisevisum aufhalten. Zu der "Yangtze-Delta-Region" gehören die chinesischen Provinzen Jiangsu und Zhejiang. Der Transitreisende darf jedoch die genannten Gebiete nicht verlassen. Eine Weiterreise in andere Städte (bspw. nach Beijing / Peking) oder in andere Regionen der Volksrepublik China ist ohne ein Einreisevisum nicht erlaubt. Die Sonderregelung für die "Yangtze-Delta-Region" und Shanghai gilt nur, wenn die Einreise in die Volksrepublik China über die folgenden chinesischen Flughäfen oder die Shanghaier Häfen bzw. dem Shanghaier Hauptbahnhof (betrifft nur die unten genannte Zugverbindung) erfolgt:
Einreise über chinesische Flughäfen – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Yangtze-Delta-Region und Shanghai
- Hangzhou Xiaoshan International Airport (IATA-Flughafencode: HGH)
- Einreiseort: Stadt Hangzhou (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Zhejiang)
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Xiaoshan und ist zirka 27 (siebenundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Nanjing Lukou International Airport (IATA-Flughafencode: NKG)
- Einreiseort: Stadt Nanjing (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Jiangsu)
- Der Flughafen ist zirka 45 (fünfundvierzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Shanghai Pudong International Airport (IATA-Flughafencode: PVG)
- Einreiseort: Stadt Shanghai (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Pudong und ist zirka 30 (dreißig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Shanghai Hongqiao International Airport (IATA-Flughafencode: SHA)
- Einreiseort: Stadt Shanghai (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Flughafen liegt in den westlichen Stadtbezirken Changning und Minhang und ist zirka 13 (dreizehn) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
Einreise über Shanghaier Häfen und dem Hauptbahnhof – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in Shanghai
- Hafen – Shanghai Port International Cruise Terminal
- Einreiseort: Stadt Shanghai (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Hafen liegt im Stadtbezirk Baoshan und ist zirka 30 (dreißig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Hafen – Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal
- Einreiseort: Stadt Shanghai (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Hafen liegt im Stadtbezirk Hongkou und ist zirka 25 (fünfundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Hauptbahnhof – Shanghai Zhan (gilt nur für die Einreise über die Zugverbindung von Hongkong nach Shanghai)
- Einreiseort: Stadt Shanghai (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
Für Transitreisende ist der Transitaufenthalt in der "Peking-Tianjin-Hebei-Region" ohne ein Einreisevisum, für maximal 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden, erlaubt. Es ist den Transitreisenden allerdings nicht erlaubt, die genannten Gebiete zu verlassen. Ebenso ist eine Weiterreise in andere chinesische Städte (bspw. nach Shanghai) oder in andere Regionen der chinesischen Volksrepublik, ohne ein Einreisevisum, nicht gestattet. Für die Inanspruchnahme der Sonderregelung muss die Einreise in die Volksrepublik China über die folgenden chinesischen Flughäfen, Häfen oder dem Pekinger Westbahnhof erfolgen:
Einreise über chinesische Flughäfen – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
- Beijing Capital International Airport (IATA-Flughafencode: PEK)
- Einreiseort: Stadt Beijing / Peking (Hauptstadt der Volksrepublik China und Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Flughafen ist zirka 29 (neunundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Tianjin Binhai International Airport (IATA-Flughafencode: TSN)
- Einreiseort: Stadt Tianjin (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Flughafen ist zirka 13 (dreizehn) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Shijiazhuang Zhengding International Airport (IATA-Flughafencode: SJW)
- Einreiseort: Stadt Shijiazhuang (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Hebei)
- Der Flughafen ist zirka 40 (vierzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
Einreise über chinesische Häfen und dem Pekinger Westbahnhof – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Peking-Tianjin-Hebei-Region
- Hafen – Tianjin International Cruise Home Port
- Einreiseort: Stadt Tianjin (Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Hafen ist zirka 75 (fünfundsiebzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Hafen – Qinhuangdao Port
- Einreiseort: Stadt Qinhuangdao (Hafenstadt der chinesischen Provinz Hebei)
- Der Hafen ist zirka 7 (sieben) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Westbahnhof – Beijing / Peking
- Einreiseort: Stadt Beijing / Peking (Hauptstadt der Volksrepublik China und Regierungsunmittelbare Stadt[1])
- Der Westbahnhof liegt im Stadtbezirk Fengtai.
Transitaufenthalt in der Guangdong Provinz
Der Transitaufenthalt in der Guangdong Provinz ist ohne ein Einreisevisum erlaubt, wenn die Aufenthaltsdauer von 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden nicht überschritten wird und eine bestätigte Anschlussreise in ein Drittland (das fest gebucht wurde) nachgewiesen werden kann. Falls die Einreise in das Drittland ein Visum erfordert, muss es ebenfalls vorgezeigt werden. Den Transitreisenden ist es allerdings nicht gestattet, die genannte Provinz zu verlassen. Die Weiterreise in andere chinesische Gebiete oder in andere chinesische Städte, die sich außerhalb der Provinz Guangdong befinden, ist ohne ein Einreisevisum verboten. Um diese Sonderregelung in Anspruch zu nehmen, muss der Transitreisende über die folgenden chinesischen Flughäfen in die Volksrepublik China einreisen. Der Transitreisende darf aber, innerhalb der Provinz Guangdong, über jeden Flughafen oder per Schiff über jeden Hafen wieder ausreisen.
Einreise über chinesische Flughäfen – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Guangdong Provinz
- Guangzhou Baiyun International Airport (IATA-Flughafencode: CAN)
- Einreiseort: Stadt Guangzhou (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Guangdong)
- Der Flughafen ist zirka 28 (achtundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Shenzhen Baoan International Airport (IATA-Flughafencode: SZX)
- Einreiseort: Stadt Shenzhen (Unterprovinzstadt[2] der chinesischen Provinz Guangdong)
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Bao’an und ist zirka 35 (fünfunddreißig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Jieyang Chaoshan International Airport (IATA-Flughafencode: SWA)
- Einreiseort: Städte Jieyang, Chaozhou, Shantou (Bezirksfreie Städte[3] der chinesischen Provinz Guangdong)
- Der Flughafen liegt zwischen den Städten Denggangzhen und Paotaizhen.
- Die Entfernung des Flughafens zu den Stadtzentren beträgt:
- zirka 3 (drei) Kilometer (km) zum Stadtzentrum von Denggangzhen
- zirka 7 (sieben) Kilometer (km) zum Stadtzentrum von Paotaizhen
- zirka 21 (einundzwanzig) Kilometer (km) zum Stadtzentrum von Jieyang
- zirka 22 (zweiundzwanzig) Kilometer (km) zum Stadtzentrum von Chaozhou
- zirka 38 (achtunddreißig) Kilometer (km) zum Stadtzentrum von Shantou
Transitaufenthalt in der Südwest-Region der Volksrepublik China
Für eine Aufenthaltsdauer von 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden ist der Transitaufenthalt in der Südwest-Region der Volksrepublik China ohne ein chinesisches Einreisevisum erlaubt, sofern eine Weiterreise in ein Drittland, welches nicht das Land des Reiseantritts sein darf, nachgewiesen wird. Ohne ein Einreisevisum für die Volksrepublik China ist es dem Transitreisenden nicht gestattet, die Südwest-Region der Volksrepublik China zu verlassen. Der Transitreisende muss über die folgenden Flughäfen in die Volksrepublik China einreisen, um diese chinesische Sonderregelung in Anspruch nehmen zu dürfen.
Einreise über chinesische Flughäfen – 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden visumfreier Transitaufenthalt in der Südwest-Region der Volksrepublik China
- Kunming Changshui International Airport (IATA-Flughafencode: KMG)
- Einreiseort: Stadt Kunming (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Yunnan)
- Der Flughafen liegt ungefähr 2100 (zweitausendeinhundert) Meter über dem Meeresspiegel und ist zirka 25 (fünfundzwanzig) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
- Chengdu Shuangliu International Airport (IATA-Flughafencode: CTU)
- Einreiseort: Stadt Chengdu (Provinzhauptstadt der chinesischen Provinz Sichuan)
- Der Flughafen liegt im Stadtbezirk Shuangliu und ist zirka 16 (sechzehn) Kilometer (km) vom Stadtzentrum entfernt.
Hinweis für alle oben aufgeführten Regionen: Nicht-deutsche Staatsangehörige sollten sich unbedingt vor Antritt der Reise bei den chinesischen Auslandsvertretungen erkundigen, ob die chinesische Sonderregelung, des visumfreien Transitaufenthalts bis zu 144 (einhundertvierundvierzig)-Stunden, auch für ihre Staatsangehörigkeit gültig ist.
Erläuterung von Begriffen der chinesischen Verwaltungsgliederung
- Regierungsunmittelbare Stadt – In der Volksrepublik China unterstehen die regierungsunmittelbaren Städte nur der Zentralregierung in Beijing / Peking. Eine regierungsunmittelbare Stadt hat den gleichen Rang wie eine chinesische Provinz und wie ein Autonomes Gebiet in der chinesischen Volksrepublik.
- Unterprovinzstadt – Die Unterprovinzstädte in der Volksrepublik China haben einen besonderen Sonderstatus und liegen als Verwaltungseinheit oberhalb der bezirksfreien Städte. Besonders im Bereich der Ökonomie und Justiz haben die Unterprovinzstädte mehr Rechte als die bezirksfreien Städte.
- Bezirksfreie Stadt – In der Volksrepublik China liegen bezirksfreie chinesische Städte als Verwaltungseinheit unterhalb der Provinzen und umfassen nur das Stadtgebiet sowie die umliegenden ländlichen Gebiete.
Konsequenzen der Überziehung des visumfreien Transitaufenthalts in der Volksrepublik China
Die Überziehung des visumfreien Transitaufenthalts wird in der Volksrepublik China streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer des visumfreien Transitaufenthalts überzieht, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld und/oder Untersuchungshaft rechnen und zusätzlich ein Einreisevisum einholen. Die Anzahl der überzogenen Tage bestimmt die Höhe des Bußgeldes. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt und ein Einreisevisum eingeholt wurde, ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China in der Regel nicht möglich. Sollte die Bußgeldzahlung verweigert werden, wird in den meisten Fällen die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt.
Sonderregelung zur visumfreien Einreise in die chinesische Provinz Hainan
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen gibt es eine Sonderregelung zur visumfreien Einreise in die chinesische Provinz Hainan. Zu beachten ist, dass die visumfreie Einreise ausschließlich nur für den Aufenthalt in der Provinz Hainan gilt und die Einreiseformalitäten spätestens 48 (achundvierzig) Stunden vor der Anreise über eines der akkreditierten Reisebüros in Hainan einzuleiten ist. Eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz erfordert jedoch ein Einreisevisum, das rechtzeitig beantragt und eingeholt werden muss. Auf der offiziellen Tourismus-Website von Hainan erhalten Sie eine Liste mit den akkreditierten Reisebüros und weitere nützliche Informationen:
Spezialgenehmigung für Reisen in die Autonome Region Tibet
Für Reisen in die Autonome Region Tibet wird eine Spezialgenehmigung benötigt. Die Spezialgenehmigung mit der Bezeichnung "Tibet Travel Permit (TTP)" oder "Tibet Entry Permit (TEP)" muss über ein Reisebüro, das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa (Hauptstadt der Autonomen Region Tibet (Bezirksfreie Städte[3])) akkreditiert wurde, beantragt werden. Die Beantragung der Spezialgenehmigung kann nur für eine Reisegruppe mit mindestens 5 (fünf) Teilnehmern gestellt werden. Das akkreditierte Reisebüro muss die Reiseroute und den Transport planen und einen Reiseführer für die Reisegruppe stellen. Von den Reisenden Personen wird für die Antragstellung ein chinesisches Einreisevisum, eine Kopie ihres Reisepasses und die Angabe zu ihrem Beruf (Berufstätigkeit) benötigt.
Abnahme der Fingerabdrücke bei der Passkontrolle in der Volksrepublik China
Die Regierung der Volksrepublik China rüstet nach und nach alle chinesischen Grenzübergänge mit Fingerabdruckscannern aus. Bei der Passkontrolle in der Volksrepublik China müssen alle ausländischen Personen ab 14 (vierzehn) bis 70 (siebzig) Jahren laut dem chinesischen Gesetz ihre Fingerabdrücke bei der Einreise und Ausreise digital einscannen lassen, sofern ein Fingerabdruckscanner am Grenzübergang der Einreise in die Volksrepublik China schon vorhanden ist. Eine Verweigerung der Abgabe der Fingerabdrücke wird vom chinesischen Grenzbeamten mit einem Einreiseverbot oder bei der Ausreise mit einem Ausreiseverbot geahndet.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Volksrepublik China
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Volksrepublik China bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Volksrepublik China vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in chinesischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit chinesischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der chinesischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der chinesischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Volksrepublik China (insbesondere für nicht-chinesische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Volksrepublik China zu erkundigen. Falls nach Auskunft der chinesischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-chinesische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Meldepflicht bei der örtlichen Polizeidienststelle in der Volksrepublik China
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
- Die Meldepflicht gilt auch für Transitreisende, die sich durch die chinesischen Sonderregelungen des visumfreien Transitaufenthalts, im Land befinden.
- Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten in der Volksrepublik China übernimmt die Rezeption die Meldepflicht für den Reisenden.
Vorsicht bei Reisen in das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang
Reisende die sich in der autonomen chinesischen Region Xinjiang (Uigurisches Autonomes Gebiet Xinjiang) aufhalten, sollten Menschenansammlungen möglichst vermeiden und besonders vorsichtig sein.
- Da es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Zusammenstößen mit vielen Toten und Verletzten, zwischen den Uiguren und weiteren Bevölkerungsgruppen sowie der chinesischen Polizei kam, sind die Sicherheitsmaßnamen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang verschärft worden. Die chinesische Regierung versucht mit einer Anti-Terror-Kampagne die Aufstände unter Kontrolle zu bekommen.
- Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, seien es z. B. Züge, U-Bahnen oder Busse, gelten Sicherheitsvorschriften wie an einem chinesischen Flughafen, bspw. dürfen Flüssigkeiten jeglicher Art (inkl. Trinkwasser), Feuerwerkskörper wie auch Feuerzeuge nicht in die öffentlichen Verkehrsmittel mitgenommen werden.
- Polizeikontrollen werden sehr häufig und verschärft durchgeführt, besonders an Hauptverkehrsadern, öffentlichen Plätzen, Parks und Märkten gibt es verstärkt Passkontrollen sowie Gepäckkontrollen durch die chinesischen Sicherheitskräfte.
- Ausländische Personen müssen immer ihren Reisepass mit chinesischem Einreisevisum oder andere Dokumente die das Aufenthaltsrecht in der Volksrepublik China bestätigen, mit sich führen und vorzeigen können.
- Zudem werden ausländische Personen fotografiert und die Angabe ihrer Telefonnummer wird verlangt.
- Bei einer Polizeikontrolle werden ausländische Staatsangehörige meistens auch noch ausführlich über den Aufenthaltsgrund in der Region Xinjiang befragt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Volksrepublik China
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Volksrepublik China haben, müssen meistens an den chinesischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom chinesischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Volksrepublik China verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Volksrepublik China mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Volksrepublik China einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Volksrepublik China vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der chinesischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Volksrepublik China vom chinesischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Volksrepublik China
Es gibt für die Volksrepublik China wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Volksrepublik China haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der chinesischen Volksrepublik.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Volksrepublik China abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Die Umgehung der chinesischen Internetzensur durch die illegale Nutzung von VPN-Diensten, die es ermöglichen im Internet anonym zu Surfen, ist seit dem neuen Cybersicherheitsgesetzt der Volksrepublik China, die seit 2017 (zweitausendsiebzehn) gültig ist, nicht gestattet und wird bestraft.
- Grundsäzlich ist das Filmen oder Fotografieren in der Volksrepublik China gestattet, sofern u. a. folgendes beachtet wird:
- Das Fotografieren und Filmen von Polizei-Anlagen und militärischen Anlagen, staatlichen Einrichtungen; Grenzstationen, Flughäfen wie auch chinesischen Soldaten und Polizisten ist strengstens verboten und kann zu sehr großen Schwierigkeiten führen.
- Chinesische Bürger mögen es gar nicht, ungefragt fotografiert zu werden. Vor dem Fotografieren von einheimischen Personen, sollten diese Personen erst um ihr Einverständnis gefragt werden.
- Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder anderen Dokumenten die das Aufenthaltsrecht in der Volksrepublik China bestätigen, den chinesischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Volksrepublik China aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.