Inhalt Reiseinformationen: Brunei Darussalam
Einreisebestimmungen für Brunei Darussalam
Die Einreisebestimmungen für Brunei Darussalam müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Brunei Darussalam zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Brunei Darussalam gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für Brunei Darussalam
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Brunei Darussalam
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Brunei Darussalam
- Hinweis zur Einreise nach Brunei Darussalam mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für Brunei Darussalam
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Brunei Darussalam
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für Brunei Darussalam
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Brunei Darussalam unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Brunei Darussalam nicht.
Inhalt: Brunei Darussalam – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für Brunei Darussalam: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für Brunei Darussalam: Bürger aus anderen Staaten
- Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in Brunei Darussalam
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Brunei Darussalam
- Empfehlung für weitere Informationen über die bruneiischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für Brunei Darussalam: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in Brunei Darussalam ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Deutsche Staatsbürger die einen längeren Aufenthalt als 90 (neunzig) Tage in Brunei Darussalam beabsichtigen, benötigen ein Einreisevisum. Das erforderliche Einreisevisum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der Botschaft von Brunei Darussalam beantragt werden.
Die Einreise nach Brunei Darussalam mit einem vorläufigen Reisepass oder einem vorläufigen Personalausweis ist nicht erlaubt. Der vorläufige Reisepass wird in Brunei Darussalam nur für den Flughafentransit anerkannt.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Brunei Darussalam einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für Brunei Darussalam: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise bei der Botschaft von Brunei Darussalam über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in Brunei Darussalam
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen nach Brunei Darussalam reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten von Brunei Darussalam darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Brunei Darussalam
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Brunei Darussalam gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in Brunei Darussalam. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus Brunei Darussalam nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten bruneiischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Achtung: Zusätzlich zum Bußgeld kann auch eine Prügelstrafe, wegen des illegalen Aufenthaltes in Brunei Darussalam, verhängt werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die bruneiischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf den folgenden bruneiischen Regierungswebseiten erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen über die bruneiischen Visa- und Einreisebestimmungen:
- Informationen zu den Visa-Kategorien vom bruneiischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten: Ministry of Foreign Affairs – Brunei Darussalam | Visa Information – Country category for Visa Application
- Informationen zu den Visa-Arten vom bruneiischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten: Ministry of Foreign Affairs – Brunei Darussalam | Visa Information – Types of Visa.
und
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Brunei Darussalam
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen von Brunei Darussalam bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus Brunei Darussalam vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in malaiischer oder englischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit bruneiischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der bruneiischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Brunei Darussalam
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in Brunei Darussalam haben, an den bruneiischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in Brunei Darussalam nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise nach Brunei Darussalam mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Brunei Darussalam einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Brunei Darussalam vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der bruneiischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Brunei Darussalam vom bruneiischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Brunei Darussalam
Es gibt für Brunei Darussalam wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Brunei Darussalam haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Brunei Darussalam.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Brunei Darussalam abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den bruneiischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Brunei Darussalam aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.