Inhalt Reiseinformationen: Föderative Republik Brasilien
Einreisebestimmungen für die Föderative Republik Brasilien
Die Einreisebestimmungen für die Föderative Republik Brasilien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Föderativen Republik Brasilien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Föderativen Republik Brasilien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Föderative Republik Brasilien
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Föderativen Republik Brasilien
- Hinweis zur Einreise in die Föderative Republik Brasilien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Föderative Republik Brasilien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Föderative Republik Brasilien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Föderative Republik Brasilien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Föderativen Republik Brasilien nicht.
Inhalt: Föderative Republik Brasilien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
- Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
- Hinweis für Doppelstaater mit brasilianischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit
- Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Föderativen Republik Brasilien
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien
- Empfehlung für weitere Informationen über die brasilianischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der innerhalb eines Zeitraums von 180 (einhundertachtzig) Tagen einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Föderativen Republik Brasilien ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in die Föderative Republik Brasilien noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Die Zählung des Zeitraums von 180 (einhundertachtzig) Tagen beginnt ab dem Tag der Ersteinreise in die Föderative Republik Brasilien. Innerhalb des genannten Zeitraums ist die mehrmalige Einreise und Ausreise möglich, bis die Aufenthaltsfrist von 90 (neunzig) Tagen ausgeschöpft wurde. Wer die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 (neunzig) Tagen innerhalb des Zeitraums von 180 (einhundertachtzig) Tagen am Stück (ohne Unterbrechung durch eine Ausreise und Wiedereinreise) ausgeschöpft hat, darf erst wieder in die Föderative Republik Brasilien einreisen, nachdem eine Frist von mindestens 90 (neunzig) Tagen verstrichen ist.
Für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien nicht möglich.
Eine Ausnahme dieser Regelung besteht nur für Staatsbürger aus Großbritannien, Irland, Polen und Portugal, die ihren Aufenthalt in der Föderativen Republik Brasilien um weitere 90 (neunzig) Tage verlängern dürfen.
Alle anderen Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU), die eine Aufenthaltsdauer von über 90 (neunzig) Tagen beabsichtigten, müssen rechtzeitig vor Reiseantritt bei den brasilianischen Konsulaten oder der Botschaft der Föderativen Republik Brasilien ein Einreisevisum beantragen.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Föderative Republik Brasilien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Föderative Republik Brasilien: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten der Föderativen Republik Brasilien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Hinweis für Doppelstaater mit brasilianischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit
Einreisende Personen die eine brasilianische und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaater), müssen mit ihrem brasilianischen Reisepass in die Föderative Republik Brasilien einreisen und ausreisen.
Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Föderativen Republik Brasilien
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Föderative Republik Brasilien reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Föderativen Republik Brasilien ein Einreisevisum beantragen. Grundsätzlich benötigen auch alle ausländischen Personen ein Einreisevisum, die für eine Tätigkeit in der Föderativen Republik Brasilien von brasilianischen Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen usw. entlohnt werden.
Hinweis: An den brasilianischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Föderativen Republik Brasilien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Föderativen Republik Brasilien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten brasilianischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Empfehlung für weitere Informationen über die brasilianischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf der folgenden Website der brasilianischen Botschaft in Berlin erhalten Sie in deutscher, portugisischer und englischer Sprache weitere Informationen über die brasilianischen Visa- und Einreisebestimmungen:
Visa für Brasilien – Brasilianische Botschaft in Berlin.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Föderative Republik Brasilien
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Föderativen Republik Brasilien bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Föderativen Republik Brasilien vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in portugiesischer oder englischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit brasilianischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der brasilianischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Föderativen Republik Brasilien
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Föderativen Republik Brasilien haben, müssen an den brasilianischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom brasilianischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Föderativen Republik Brasilien verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Föderative Republik Brasilien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Föderative Republik Brasilien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Föderativen Republik Brasilien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der brasilianischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Föderative Republik Brasilien vom brasilianischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Föderative Republik Brasilien
Es gibt für die Föderative Republik Brasilien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird dringend davon abgeraten brasilianische Favelas (Armensiedlungen / Armenviertel) zu besuchen.
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Föderative Republik Brasilien haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Föderativen Republik Brasilien.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Föderative Republik Brasilien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den brasilianischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Föderativen Republik Brasilien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.