• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande)

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 5. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Bonaire

Einreisebestimmungen für Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande)
Einreisebestimmungen für Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande)

Einreisebestimmungen für Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande)

Aktuelle medizinische Hinweise für Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande)! Genauere Informationen über die aktuellen medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Niederlande.

Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen auf Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass sollte bei der Einreise in Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Einreise und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Eine Aufenthaltsverlängerung für weitere 60 (sechzig) Tage kann vor Ort bei der bonairischen Fremdenpolizei beantragt werden.

Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum für Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) und sollten sich vor der Anreise bei der niederländischen Botschaft erkundigen.

Von einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) haben, kann an den bonairischen Grenzübergängen ein Nachweis über ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) gefordert werden. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis

Wenn Minderjährige allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen von Bonaire (besondere Gemeinde im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande) bei der Einreise und Ausreise eine Einwilligungserklärung (Vollmacht) und eine Passkopie der Sorgeberechtigten verlangt.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Niederlande.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Bonaire (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu Bonaire

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