Inhalt Reiseinformationen: Königreich Bhutan
Einreisebestimmungen für das Königreich Bhutan
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Die Beantragung des Einreisevisums und die Buchung der geplanten Reise, muss über einen im Königreich Bhutan lizenzierten (registrierten) Reiseveranstalter erfolgen. Das Einreisevisum wird, nach Genehmigung der Reise durch die bhutanischen Behörden, am bhutanischen Grenzübergang ausgestellt. Jeder Reisende muss mindestens 200 (zweihundert) US-Dollar (USD) (stand Juni 2019) pro Besuchstag bezahlen. Der Betrag wird vom bhutanischen Tourismusamt festgelegt und beinhaltet:
- Transport
- Unterkunft
- Verpflegung
- Touristenführungen
- Kulturprogramme
Gruppen mit weniger als 3 (drei) Personen und Individualreisende müssen einen Aufschlag pro Besuchstag bezahlen.
Genauere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache auf der folgenden Website des bhutanischen Tourismusamts:
Frequently Asked Questions | Tourism Council of Bhutan.
Einreisende Personen müssen eine Einreisegebühr von 40 (vierzig) US-Dollar (USD) (stand Juni 2019) bezahlen und ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket nachweisen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Bhutan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.