Inhalt Reiseinformationen: Volksrepublik Bangladesch
Einreisebestimmungen für die Volksrepublik Bangladesch
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Um Komplikationen zu vermeiden sollte das Einreisevisum vor Reisebeginn bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Volksrepublik Bangladesch beantragt werden. Ein Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 15 (fünfzehn) Tagen, wird auch an den bangladeschischen Flughäfen ausgestellt. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Bei der Einreise in die Volksrepublik Bangladesch müssen alle einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Volksrepublik Bangladesch haben, ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Volksrepublik Bangladesch nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis
Personen die nicht auf die gleiche Art ausreisen wie Sie eingereist sind (Luftweg/Landweg oder umgekehrt), benötigen eine so genannte Route Changes Permission die durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka ausgestellt wird.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Volksrepublik Bangladesch aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.