• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 23. Februar 2019

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Bahrain

Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain
Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain

Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Königreich Bahrain:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Königreich Bahrain! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bahrain.

Die Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt im Königreich Bahrain zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen des Königreichs Bahrain gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für das Königreich Bahrain

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für das Königreich Bahrain unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es im Königreich Bahrain nicht.

Inhalt: Königreich Bahrain – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für das Königreich Bahrain: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland erhalten in der Regel bei der Einreise in das Königreich Bahrain ein kostenpflichtiges Kurzvisum für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 14 (vierzehn) Tagen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, der noch mindestens bis zur Ausreise aus dem Königreich Bahrain gültig sein sollte und noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Ein- und Ausreisestempel zur Verfügung hat. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Hinweis: Zu empfehlen ist jedoch die Einholung eines elektronischen Visums (E-Visa) vor der Abreise in das Königreich Bahrain. Dadurch sparen Sie u. a. Zeit bei den Einreiseformalitäten an den bahrainischen Grenzübergängen und können die von Ihnen gewünschte Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain beantragen.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in das Königreich Bahrain einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreise in das Königreich Bahrain über den Staat Katar

Für die Einreise in das Königreich Bahrain über den Staat Katar gibt es seit November 2017 gesonderte Regelungen, die nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten, beachtet werden müssen. Falls Sie bei Ihrer Reise einen Voraufenthalt im Staat Katar planen oder einen Wohnsitz im Staat Katar haben, sollten Sie sich vor Reiseantritt über die Visaregelungen, bzgl. der Einreise über den Staat Katar, beim Konsulat oder der Botschaft des Königreichs Bahrain unbedingt erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Einreisevisum für das Königreich Bahrain: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Königreichs Bahrain erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Verlängerung des Einreisevisums im Königreich Bahrain

Es gibt im Königreich Bahrain die Möglichkeit der kostenpflichtigen Verlängerung des Einreisevisums. Der Antrag für eine Verlängerung des Einreisevisums muss bei der bahrainischen Passbehörde gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website der bahrainischen Passbehörde:

Directorate Services / Visas and Residence Permit | Nationality, Passports & Residence Affairs | Ministry of Interior – Kingdom of Bahrain.

Für die Genehmigung der Verlängerung des Einreisevisums ist u. a. eine Hotelbestätigung oder die Zustimmung eines bahrainischen Sponsors (z. B. eines einheimischen Gastgebers oder Wirtschaftsunternehmens) notwendig.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte im Königreich Bahrain

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in das Königreich Bahrain reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten des Königreichs Bahrain ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den bahrainischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Bis ein bahrainischer Richter über die Höhe des Bußgeldes entscheidet, besteht ein Ausreiseverbot. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage im Königreich Bahrain. Bevor das vom bahrainischen Richter verhängte Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus dem Königreich Bahrain auch nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten bahrainischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Elektronisches Visum (E-Visa) für das Königreich Bahrain

Es gibt auch die Möglichkeit ein elektronisches Visum (E-Visa) für die Einreise in das Königreich Bahrain zu beantragen. Das elektronische Visum (E-Visa) ist kostenpflichtig und kann auf der folgenden Website des Königreichs Bahrain online beantragt werden:

Bahrain Electronic Visa Service | Kingdom of Bahrain eVisa System.

Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Visa-Arten (E-Visa) für verschiedene Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauern im Königreich Bahrain, deren Gebühren sich je nach Art des Visums unterscheiden.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Königreich Bahrain

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen des Königreichs Bahrain bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus dem Königreich Bahrain vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in arabischer oder englischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit bahrainischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der bahrainischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in das Königreich Bahrain (insbesondere für nicht-bahrainische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft des Königreichs Bahrain zu erkundigen. Falls nach Auskunft der bahrainischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-bahrainische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Königreich Bahrain

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz im Königreich Bahrain haben, an den bahrainischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in das Königreich Bahrain mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in das Königreich Bahrain einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen des Königreichs Bahrain vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der bahrainischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in das Königreich Bahrain vom bahrainischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für das Königreich Bahrain

Es gibt für das Königreich Bahrain wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für das Königreich Bahrain haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt im Königreich Bahrain.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für das Königreich Bahrain abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den bahrainischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Königreich Bahrain

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Königreich Bahrain über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Königreich Bahrain erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bahrain.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Bahrain aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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