• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Australien

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 6. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Australien

Einreisebestimmungen für Australien
Einreisebestimmungen für Australien

Einreisebestimmungen für Australien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Australien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Australien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Australien.

Die Einreisebestimmungen für Australien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Australien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Australien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für Australien

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Australien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Australien nicht.

Inhalt: Australien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für Australien: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in Australien ein elektronisches Visum (E-Visa) und einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer in Australien gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtig: Falls eine Zwischenlandung oder ein Zwischenaufenthalt in anderen Ländern geplant ist, muss unbedingt beachtet werden, dass in anderen Ländern meistens eine Gültigkeit des Reisepasses von mindestens 6 (sechs) Monaten vorgeschrieben ist.

Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Australien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für Australien: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft von Australien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Hinweis zum Flughafentransit in Australien

In der Regel benötigen Reisende für einen Flughafentransit in Australien ebenfalls ein Transitvisum für die Durchreise, das ebenfalls rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden muss. Laut australischem Gesetz kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für den Flughafentransit in Australien auf das Transitvisum für die Durchreise verzichtet werden. Die Voraussetzungen für den Verzicht des Transitvisums für Australien erfahren Sie auf der folgenden australischen Regierungswebseite in englischer Sprache:

Travellers eligible to transit without visa | Australian Government – Department of Home Affairs.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Australien

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Australien gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz u. a. mit Verhaftung, Abschiebung und einem Einreiseverbot nach Australien von bis zu 3 (drei) Jahren rechnen.

Empfehlung für weitere Informationen über die australischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Webseiten der Botschaft von Australien in Berlin erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache weitere Informationen über die australischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Elektronisches Visum (E-Visa) für Australien

Ein elektronisches Visum (E-Visa) für Australien muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Das elektronische Visum (E-Visa) ist für 12 (zwölf) Monate gültig und erlaubt innerhalb der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums die mehrfache Einreise für einen Aufenthalt von jeweils bis zu 90 (neunzig) Tagen in Australien. Das elektronische Visum (E-Visa) kann auf der folgenden Regierungswebseite von Australien online beantragt werden:

eVisitor | Australian Government – Department of Home Affairs.

Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Visa-Arten (E-Visa für verschiedene Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauern in Australien. In der Regel wird Ihnen innerhalb von 12 (zwölf) Stunden, an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, eine Eingangsbestätigung der online Beantragung des elektronischen Visums (E-Visa) zugesandt.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Australien

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen von Australien bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus Australien vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte in englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit australischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der australischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern nach Australien (insbesondere für nicht-australische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft von Australien zu erkundigen. Falls nach Auskunft der australischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-australische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Ganzkörperscanner (Bodyscanner / Körperscanner) zur Sicherheitsüberprüfung auf den internationalen Flughäfen von Australien

Auf den internationalen Flughäfen von Australien werden Ganzkörperscanner (Bodyscanner / Körperscanner) zur Sicherheitsüberprüfung der Reisenden eingesetzt. Personen die sich der Überprüfung durch einen Ganzkörperscanner (Bodyscanner / Körperscanner) verweigern, dürfen den Sicherheitskontrollpunkt nicht passieren und müssen mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Im schlimmsten Fall wird dem Fluggast der Einstieg ins Flugzeug nicht erlaubt. Transitreisende dürfen bei einer Verweigerung der Sicherheitsüberprüfung durch einen Ganzkörperscanner (Bodyscanner / Körperscanner) erst nach 24 (vierundzwanzig) Stunden in den Transitbereich. Genauere Informationen über den Einsatz der Ganzkörperscanner (Bodyscanner / Körperscanner) erhalten Sie auf der folgenden australischen Regierungswebseite in englischer Sprache:

Passenger screening | Australian Government – Department of Home Affairs.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Australien

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in Australien haben, an den australischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in Australien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise nach Australien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Australien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Australien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der australischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Australien vom australischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Australien

Es gibt für Australien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Australien haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Australien.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Australien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den australischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Australien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Australien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Australien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Australien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Australien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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