Inhalt Reiseinformationen: Republik Aserbaidschan
Einreisebestimmungen für die Republik Aserbaidschan
Die Einreisebestimmungen für die Republik Aserbaidschan müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Aserbaidschan zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Aserbaidschan gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan
- Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Aserbaidschan
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Aserbaidschan
- Registrierungspflicht bei der örtlichen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde in der Republik Aserbaidschan
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan
- Hinweis zur Einreise in die Republik Aserbaidschan mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Aserbaidschan
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Aserbaidschan
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Aserbaidschan unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Aserbaidschan nicht.
Inhalt: Republik Aserbaidschan – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan: Bürger aus anderen Staaten
- Achtung: Wichtiger Hinweis zur Einholung des Einreisevisums für die Republik Aserbaidschan am Flughafen von Baku (Baki)
- Verweigerung des Einreisevisums bei einem Voraufenthalt in der Republik Arzach (früher Republik Bergkarabach)
- Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Aserbaidschan
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Aserbaidschan
- Empfehlung für weitere Informationen über die aserbaidschanischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan und einen Reisepass der noch mindestens 3 (drei) Monate über der Gültigkeit des Einreisevisums bzw. über der erlaubten Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Zudem ist darauf zu achten, dass im Reisepass noch genug freie Seiten für das Einreisevisum sowie für den Ein- und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum ist vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Aserbaidschan zu beantragen.
Hinweis: Zu empfehlen ist jedoch die Einholung eines elektronischen Visums (E-Visa) vor der Abreise in die Republik Aserbaidschan.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Aserbaidschan einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Aserbaidschan: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten der Republik Aserbaidschan erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Einholung des Einreisevisums für die Republik Aserbaidschan am Flughafen von Baku (Baki)
Die Einholung des Einreisevisums für die Republik Aserbaidschan am Flughafen von Baku (Baki) ist nicht sicher, da die Erteilung eines Einreisevisums von den aserbaidschanischen Grenzbeamten verweigert werden kann. Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass dem Reisenden die Einreise in die Republik Aserbaidschan verweigert wurde und dadurch der Reisende zur sofortigen Rückreise bzw. zur Weiterreise in ein anderes Land verpflichtet war.
Wichtig: Grundsätzlich ist dringend davon abzuraten, ohne ein vorab eingeholtes Einreisevisum in die Republik Aserbaidschan zu reisen.
Verweigerung des Einreisevisums bei einem Voraufenthalt in der Republik Arzach (früher Republik Bergkarabach)
Wenn durch einen Einreisestempel oder einem Einreisevisum festgestellt wird, dass eine Reise (Voraufenthalt) in der selbsternannten Republik Arzach (bis zum Jahr 2017 Republik Bergkarabach) stattgefunden hat, wird die Erteilung des Einreisevisums in die Republik Aserbaidschan verweigert. Auch die Kenntnis über Reisen in umliegende besetzte aserbaidschanische Gebiete, selbst wenn es nur eine Durchreise war, führt ebenfalls zur Verweigerung des Einreisevisums in die Republik Aserbaidschan.
Die selbsternannte Republik Arzach (bis zum Jahr 2017 Republik Bergkarabach) wird von den Vereinten Nationen (UNO) und vom Europarat (CoE / CdE) nicht als Staat anerkannt und gilt als Bestandteil des Gebietes der Republik Aserbaidschan.
Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Aserbaidschan
Es gibt die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Aserbaidschan um bis zu 60 (sechzig) weitere Tage. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der aserbaidschanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Aufenthaltsverlängerung dauert in der Regel bis zu 3 (dre) Tage. Nähere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der aserbaidschanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Aserbaidschan
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Aserbaidschan gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Aserbaidschan. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Aserbaidschan nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten aserbaidschanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Empfehlung für weitere Informationen über die aserbaidschanischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf der folgenden Website der Botschaft der Republik Aserbaidschan erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die aserbaidschanischen Visa- und Einreisebestimmungen:
Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Aserbaidschan
Für einen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen kann das erforderliche Visum online beantragt werden. Das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa) können Sie auf der folgenden Regierungswebseite der Republik Aserbaidschan online beantragen:
The Electronic Visa System of Azerbaijan Republic.
Das bei der Reise in die Republik Aserbaidschan mitzuführende elektronische Visum (E-Visa), das nur für eine einmalige Einreise und Ausreise gültig ist, wird nach der online Beantragung per E-Mail zugesandt und muss ausgedruckt werden.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Aserbaidschan
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Aserbaidschan bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Aserbaidschan vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in aserbaidschanischer, russischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der aserbaidschanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Registrierungspflicht bei der örtlichen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde in der Republik Aserbaidschan
Einreisende Personen die sich länger als 15 (fünfzehn) Tage in der Republik Aserbaidschan aufhalten wollen, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Ankunft bei der örtlichen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde zu registrieren.
- Die Registrierungspflicht wird bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten von der Rezeption übernommen, der Gast muss sich nicht darum kümmern.
- Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Registrierungspflicht wird in der Republik Aserbaidschan mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Genauere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der aserbaidschanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde:
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Aserbaidschan haben, an den aserbaidschanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Aserbaidschan nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Aserbaidschan mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Aserbaidschan einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Aserbaidschan vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der aserbaidschanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Aserbaidschan vom aserbaidschanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Aserbaidschan
Es gibt für die Republik Aserbaidschan wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Aserbaidschan haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Aserbaidschan abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den aserbaidschanischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Aserbaidschan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.