Inhalt Reiseinformationen: Republik Armenien
Einreisebestimmungen für die Republik Armenien
Die Einreisebestimmungen für die Republik Armenien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Armenien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Armenien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Armenien
- Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Armenien
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Armenien
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Armenien
- Hinweis zur Einreise in die Republik Armenien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Armenien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Armenien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Armenien
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Armenien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Armenien nicht.
Inhalt: Republik Armenien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Armenien: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
- Einreisevisum für die Republik Armenien: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
- Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Armenien
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Armenien
- Empfehlung für weitere Informationen über die armenischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Republik Armenien: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der den Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen innerhalb eines Kalenderjahres in der Republik Armenien ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss noch mindestens 5 (fünf) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Die Einreise in die Republik Armenien ist mit einem vorläufigen Reisepass erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise in die Republik Armenien nicht als Reisedokument anerkannt.
Hinweis: Die visumfreie Einreise für Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) gilt für jegliche Aufenthaltszwecke in der Republik Armenien.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Armenien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Armenien: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Republik Armenien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Armenien
Es gibt die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Armenien. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss in Eriwan (Jerewan), der Haupstadt der Republik Armenien, bei der zuständigen Behörde, der Zentralen Pass- und Visastelle, gestellt werden. Es ist sehr wichtig, dass der Antrag zur Aufenthaltsverlängerung rechtzeitig vor dem Ablauf der 180 (einhundertachtzig) Tage bzw. vor dem Ablauf des Einreisevisums gestellt wird. Die Bearbeitungszeit des Antrags zur Aufenthaltsverlängerung ist in der Regel langwierig und zeitaufwendig.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Armenien
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Armenien gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird sehr streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld und einem Einreisevervot von mindestens 1 (einem) Jahr rechnen. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Armenien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten armenischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Empfehlung für weitere Informationen über die armenischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf der folgenden Website der Botschaft der Republik Armenien erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die armenischen Visa- und Einreisebestimmungen:
Visaangelegenheiten - Botschaft der Republik Armenien in Deutschland.
Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik Armenien
Für Staatsbürger aus Ländern, die ein Einreisevisum für die Republik Armenien benötigen, gibt es auch die Möglichkeit ein elektronisches Visum (E-Visa) für die Einreise in die Republik Armenien zu beantragen. Das elektronische Visum (E-Visa) ist kostenpflichtig und kann auf der folgenden Website der Republik Armenien online beantragt werden:
E-VISA Issuance System – Ministry of Foreign Affairs Republic of Armenia.
Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Visa-Arten (E-Visa) für verschiedene Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauern in der Republik Armenien, deren Gebühren sich je nach Art des Visums unterscheiden. In der Regel muss nach der online Beantragung das elektronische Visum (E-Visa) direkt von der aserbaidschanischen Website heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es ist auch möglich, dass das elektronische Visum (E-Visa) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt wird und dann von Ihnen ausgedruckt werden muss.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Armenien
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Armenien bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Armenien vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in armenischer, russischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden. Es ist auch empfehlenswert, eine Fotokopie der Seite mit den Personalien vom Reisepass des Minderjährigen dabei zu haben, da es bei der Ausreise vom armenischen Grenzbeamten verlangt werden kann.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit armenischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der armenischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Armenien
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Armenien haben, an den armenischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Armenien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Armenien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Armenien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Armenien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der armenischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Armenien vom armenischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Armenien
Es gibt für die Republik Armenien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Armenien haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Armenien.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Armenien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den armenischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Armenien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.