• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien

Aktuelles Datum: Freitag, 29. März 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 25. Juni 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Argentinien

Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien
Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien

Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Argentinien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Argentinien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Argentinien.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Argentinien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Argentinien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Argentinien

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Argentinien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Argentinien nicht.

Inhalt: Republik Argentinien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Argentinien: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Argentinien ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass sollte noch mindestens über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Ein deutscher Kinderausweis wird in der Republik Argentinien nicht als Einreisedokument (Reisepass) anerkannt.

Hinweis: In der Republik Argentinien werden Kinder unter 6 (sechs) Jahren, bei der Ein- und Ausreise, in das argentinische Register der Einwanderungsbehörde eingetragen.

Die Einreise in die Republik Argentinien ist mit einem vorläufigen Reisepass erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise in die Republik Argentinien nicht als Reisedokument anerkannt.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Argentinien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Argentinien: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten der Republik Argentinien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Argentinien

Für einreisende Personen die länger als 90 (neunzig) Tage bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Argentinien. Der Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der argentinischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Die Antragstellung sollte unbedingt rechtzeitig, am besten mindestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der Aufenthaltsfrist von 90 (neunzig) Tagen, gestellt werden. Ein Anspruch auf die Verlängerung des Aufenthaltes in der Republik Argentinien besteht jedoch nicht, es liegt im Ermessen der argentinischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde ob eine Aufenthaltsverlängerung erteilt wird.

Empfehlung: Reisende die einen längeren Aufenthalt als 90 (neunzig) Tage in der Republik Argentinien beabsichtigen, sollten rechtzeitig vor Antritt der Reise ein Einreisevisum für die gewünschte Aufenthaltsdauer beim Kosultat oder bei der Botschaft der Republik Argentinien beantragen.

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Republik Argentinien

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Republik Argentinien reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Argentinien ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den argentinischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Argentinien

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Argentinien gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Argentinien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Argentinien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten argentinischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für weitere Informationen über die argentinischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Webseiten der Botschaft der Republik Argentinien erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die argentinischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Abnahme der Fingerabdrücke und Erstellung einer digitalen Porträtfotografie bei der Passkontrolle in der Republik Argentinien

Bei der Passkontrolle in der Republik Argentinien müssen alle einreisenden Personen laut dem argentinischen Gesetz ihre Fingerabdrücke bei der Einreise digital einscannen lassen. Zudem wird eine digitale Porträtfotografie von jeder einreisenden Person erstellt. Eine Verweigerung der Abgabe der Fingerabdrücke oder der digitalen Porträtfotografie wird vom argentinischen Grenzbeamten mit einem Einreiseverbot geahndet.

Reisegenehmigung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Argentinien

Wenn Kinder unter 14 (vierzehn) Jahren allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen der Republik Argentinien bei der Einreise und Ausreise eine vom Konsulat oder eine von der argentinischen Botschaft beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten und die Geburtsurkunde des Minderjährigen verlangt. Empfohlen wird eine internationale Geburtsurkunde des Minderjährigen, die u. a. eine Übersetzung in spanischer Sprache beinhaltet. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Die von den Sorgeberechtigten unterzeichnete Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) muss folgendes beinhalten:

  • Name, Anschrift und Pass- oder Ausweisnummer der begleitenden bzw. der betreuenden erwachsenen (volljährigen) Person oder
  • Name, Anschrift und Pass- oder Ausweisnummer der erwachsenen (volljährigen) Empfangsperson, der für den Minderjährigen die Verantwortung in der Republik Argentinien übernimmt.

Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine vom nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils unterschriebene und vom argentinischen Konsulat oder eine von der Botschaft der Republik Argentinien beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) und die Geburtsurkunde des Minderjährigen notwendig. Eine internationale Geburtsurkunde des Minderjährigen, die eine Übersetzung ins spanische beinhaltet, wird empfohlen.

Wenn die Eltern geschieden oder verwitwet sind, wird folgendes benötigt:

  • bei geschiedenen Eltern die sich das Sorgerecht teilen, eine Fotokopie vom Nachweis des geteilten Sorgerechts und
  • eine Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) vom Elternteil, mit dem das Sorgerecht geteilt wird oder
  • wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat (gilt auch für Verwitwete), eine Fotokopie vom Nachweis des alleinigen Sorgerechts und
  • die Geburtsurkunde des Minderjährigen (empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die eine Übersetzung in die spanische Sprache beinhaltet).

Alle erforderlichen Dokumente müssen von der argentinischen Auslandsvertretung beglaubigt worden sein.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit argentinischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der argentinischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen. Genauere Informationen über die erforderliche Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für Minderjährige erhalten Sie in deutscher Sprache auf der folgenden Website der Botschaft der Republik Argentinien:

Ein- und Ausreise minderjähriger, nicht argentinischer Staatsangehöriger nach Argentinien | Embajada en Alemania.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Argentinien (insbesondere für nicht-argentinische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Argentinien zu erkundigen. Falls nach Auskunft der argentinischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-argentinische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Argentinien

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Argentinien haben, an den argentinischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Argentinien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Argentinien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Argentinien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Argentinien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der argentinischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Argentinien vom argentinischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Argentinien

Es gibt für die Republik Argentinien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Argentinien haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Argentinien.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Argentinien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den argentinischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Argentinien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Argentinien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Argentinien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Argentinien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Argentinien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Argentinien

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