• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 10. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Antigua und Barbuda

Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda
Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda

Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Antigua und Barbuda:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Antigua und Barbuda! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Antigua und Barbuda.

Die Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Antigua und Barbuda zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Antigua und Barbuda gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für Antigua und Barbuda

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Antigua und Barbuda unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Antigua und Barbuda nicht.

Inhalt: Antigua und Barbuda – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für Antigua und Barbuda: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen auf Antigua und Barbuda ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in Antigua und Barbuda noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Die Einreise nach Antigua und Barbuda ist mit einem vorläufigen Reisepass erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise nach Antigua und Barbuda nicht als Reisedokument anerkannt.

Empfehlung: Flugreisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über die mitzuführenden Reisedokumente erkundigen, da es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften von Antigua und Barbuda geben kann. Die unterschiedlichen Anforderungen können z. B. die Gültigkeitsdauer der mitzuführenden Reisedokumente betreffen.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Antigua und Barbuda einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für Antigua und Barbuda: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Abreise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten von Antigua und Barbuda erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Antigua und Barbuda

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf Antigua und Barbuda haben, müssen an den Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Antigua und Barbuda verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise nach Antigua und Barbuda mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Antigua und Barbuda einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Antigua und Barbuda vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der Grenzbehörde von Antigua und Barbuda nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Antigua und Barbuda vom Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Antigua und Barbuda

Es gibt für Antigua und Barbuda wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Antigua und Barbuda haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Antigua und Barbuda.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Antigua und Barbuda abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den Beamten von Antigua und Barbuda vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Antigua und Barbuda

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Antigua und Barbuda über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Antigua und Barbuda erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Antigua und Barbuda.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Antigua und Barbuda aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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