Inhalt Reiseinformationen: Fürstentum Andorra
Einreisebestimmungen für das Fürstentum Andorra
Die Einreisebestimmungen für das Fürstentum Andorra müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt im Fürstentum Andorra zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen des Fürstentums Andorra gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für das Fürstentum Andorra
- Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Fürstentum Andorra
- Hinweis zur Einreise in das Fürstentum Andorra mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für das Fürstentum Andorra
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Fürstentum Andorra
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für das Fürstentum Andorra
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für das Fürstentum Andorra unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es im Fürstentum Andorra nicht.
Inhalt: Fürstentum Andorra – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für das Fürstentum Andorra: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
- Einreisevisum für das Fürstentum Andorra: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
- Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung im Fürstentums Andorra
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Fürstentums Andorra
Einreisevisum für das Fürstentum Andorra: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)
Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt von bis zu 3 (drei) Monaten im Fürstentum Andorra ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass oder der Personalausweis muss bei der Einreise in das Fürstentum Andorra noch eine Gültigkeit von mindestens 3 (drei) Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in das Fürstentum Andorra reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in das Fürstentum Andorra
Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in das Fürstentum Andorra unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in das Fürstentum Andorra ist mit
- einem Reisepass,
- einem vorläufigen Reisepass,
- einem Kinderreisepass und
- einem Personalausweis erlaubt.
Ein vorläufigen Reisepass oder ein vorläufiger Personalausweis wird im Fürstentum Andorra ebenfalls als Reisedokument anerkannt (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)).
Einreisevisum für das Fürstentum Andorra: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft des Fürstentums Andorra über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung im Fürstentums Andorra
Für einreisende Personen die länger als 3 (drei) Monate im Fürstentums Andorra bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung muss bei der andorranischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt werden. Die Antragstellung sollte unbedingt rechtzeitig, am besten mindestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der Aufenthaltsfrist von 3 (drei) Monaten, gestellt werden. Ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht jedoch nicht, es liegt im Ermessen der andorranischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Fürstentums Andorra
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer im Fürstentums Andorra gilt nicht als Kavaliersdelikt und kann streng geahndet werden. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage im Fürstentums Andorra. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus dem Fürstentums Andorra meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten andorranischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in das Fürstentum Andorra
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen des Fürstentums Andorra bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) und Fotokopien vom Reisepass oder Personalausweis der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist bei der Einreise und Ausreise aus dem Fürstentum Andorra eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) und eine Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in katalanischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit andorranischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der andorranischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der andorranischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die andorranischen gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in das Fürstentum Andorra (insbesondere für nicht-andorranische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft des Fürstentums Andorra zu erkundigen. Falls nach Auskunft der andorranischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-andorranische Kinder) bei der Einreise und Ausreise aus des Fürstentums Andorra besteht, sollte zumindest zur Sicherheit eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Hinweis zur Einreise in das Fürstentum Andorra mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), das wieder aufgefunden wurde, in das Fürstentum Andorra einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen des Fürstentums Andorra vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der Grenzbehörde des Fürstentums Andorra nicht erfasst wurde, wird die Einreise in das Fürstentum Andorra vom Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für das Fürstentum Andorra
Es gibt für das Fürstentum Andorra wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für das Fürstentum Andorra haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt im Fürstentum Andorra.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für das Fürstentum Andorra abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass oder Personalausweis, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den Beamten des Fürstentums Andorra vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Fürstentum Andorra aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.