• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Albanien

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 11. Juli 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Albanien

Einreisebestimmungen für die Republik Albanien
Einreisebestimmungen für die Republik Albanien

Einreisebestimmungen für die Republik Albanien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Albanien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Albanien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Albanien.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Albanien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der albanischen Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Albanien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Albanien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise in die Republik Albanien nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Albanien

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Albanien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Albanien nicht.

Inhalt: Republik Albanien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Albanien: Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Albanien einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Albanien ohne ein Einreisevisum für die Republik Albanien zulässt. Der Reisepass oder der Personalausweis muss noch mindestens 3 (drei) Monate ab dem Einreisetag in die Republik Albanien gültig sein. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in die Republik Albanien reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den albanischen Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das albanische Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus der Republik Albanien einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Republik Albanien

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Republik Albanien unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Republik Albanien ist mit

Ein vorläufiger Personalausweis wird von der Republik Albanien nicht als Reisedokument anerkannt. Personen die mit ihrem Personalausweis in die Republik Albanien eingereist sind, haben bislang keine Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)).

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Albanien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Albanien: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die albanischen Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Republik Albanien erkundigen und ggf. die notwendigen albanischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Albanien

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Albanien reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Albanien ein albanisches Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den Grenzkontrollstellen der Republik Albanien wird in der Regel kein albanisches Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Albanien

Für einreisende Personen die länger als 90 (neunzig) Tage in der Republik Albanien bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung. Im Zeitraum der ersten 30 (dreißig) Tage des Aufenthaltes in der Republik Albanien, muss die einreisende Person einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis bei der albanischen Grenz- und Migrationsbehörde / Ausländerbehörde gestellt haben. Für die Antragstellung der albanischen Aufenthaltsverlängerung wird u. a. ein apostilliertes deutsches Führungszeugnis gebraucht. Nähere Informationen über das apostillierte deutsche Führungszeugnis erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in der Republik Albanien:

Führungszeugnisse / Auskunft Ausländerzentralregister (AZR) – Deutsche Botschaft in der Republik Albanien.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Albanien

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Albanien gilt nicht als Kavaliersdelikt und kann streng geahndet werden. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer in der Republik Albanien überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Albanien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Albanien meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten albanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Albanien

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Albanien bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Albanien vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in albanischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Wichtig: Die vom Notar beglaubigten Dokumente müssen mit einer sog. Apostille (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) als Echtheitsnachweis versehen werden.

Genauere Informationen über das Apostilleverfahren erhalten Sie auf der folgenden Website der Deutschen Botschaft in Tirana (Tiranë / Tirona / Tiron) und auf der albanischen Regierungswebseite des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten (Ministry for Europe and Foreign Affairs – Republic of Albania):

Legalisation und Apostille | Deutsche Botschaft in Tirana

und

Legalization and Apostillation of documents – Ministria per Evropen dhe Punet e Jashtme.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit albanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der albanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der albanischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die albanischen gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Albanien (insbesondere für nicht-albanische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Albanien zu erkundigen. Falls nach Auskunft der albanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-albanische Kinder) bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Albanien besteht, sollte zumindest zur Sicherheit eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Albanien

Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Albanien haben, an den albanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Albanien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Albanien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Albanien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Albanien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der albanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Albanien vom albanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Albanien

Es gibt für die Republik Albanien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Albanien haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Albanien.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Albanien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass oder Personalausweis, ggf. mit gültigem albanischem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den albanischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Albanien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Albanien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Albanien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Albanien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Albanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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