Inhalt Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland
- Was tun bei einem Autounfall im Ausland?
- Unfallbericht
- Tipp
- Bagatellschäden
- Zentralruf der Autoversicherer
- Kontakt mit der Polizei im Ausland
- Empfehlung für Gefahrensituationen
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Was tun bei einem Autounfall im Ausland?
Wenn es zu einem Autounfall im Ausland gekommen ist, sollten Sie auf keinen Fall den Unfallort verlassen. Genauso wie in Deutschland, ist als erstes die Unfallstelle abzusichern und verletzten Personen zu helfen. Rufen Sie die Polizei und wenn nötig den Rettungsdienst. Aus diesem Grund ist es also ratsam, sich vor dem Urlaub bereits die wichtigsten Telefonnummern zu notieren oder im Handy zu speichern.
Unfallbericht
Tauschen Sie Ihre Daten mit dem Unfallgegner aus und füllen Sie mit ihm einen Unfallbericht aus. Unterzeichnen Sie jedoch nichts, was Sie nicht verstehen. Fotografieren Sie den Unfallort detailliert von allen Seiten. Halten Sie Ausschau nach Zeugen des Vorfalls und notieren Sie sich die Namen sowie die Anschriften sämtlicher Zeugen. Vergessen Sie nicht, sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.
Tipp
Fordern Sie vor der Reise ins Ausland von Ihrer KFZ-Versicherung einen mehrsprachigen Unfallbericht an und erkundigen Sie sich, ob eine grüne (internationale) Versicherungskarte für die Länder, die Sie bereisen möchten, notwendig ist.
Bagatellschäden
Auch bei Bagatellschäden sollten Sie die Polizei informieren und den Unfall offiziell aufnehmen lassen – in einigen Ländern ist dies sogar Pflicht und kann bei Nichtbefolgung zu Strafen führen. Rufen Sie sobald wie möglich Ihre KFZ-Versicherung an und teilen Sie den Unfall mit. Sollten Sie sich im Ausland ein Fahrzeug geliehen haben, ist es ratsam, den Verleih über den Unfall zu informieren.
Zentralruf der Autoversicherer
Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
- Tag des Schadens.
- Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
- Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.
- Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
- Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300
Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.
Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:
Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.
Kontakt mit der Polizei im Ausland
Sollte es aus irgendeinem Grund vorkommen, dass Sie Kontakt mit der Polizei im Ausland aufnehmen müssen und sich missverstanden oder zu Unrecht beschuldigt fühlen, können Sie die Deutsche Botschaft im betreffenden Land kontaktieren und um Hilfe bitten. Die entsprechenden Kontaktdaten der deutschen Botschaften finden sie auf unserer Website. Klicken Sie auf das gewünschte Land und dann auf „Notruf und Auslandsvertretungen“.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, private Auslandsreise-Krankenversicherung etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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