• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 1. Juli 2019

Inhalt Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland

Autounfall im Ausland

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Wenn es zu einem Autounfall im Ausland gekommen ist, sollten Sie auf keinen Fall den Unfallort verlassen. Genauso wie in Deutschland, ist als erstes die Unfallstelle abzusichern und verletzten Personen zu helfen. Rufen Sie die Polizei und wenn nötig den Rettungsdienst. Aus diesem Grund ist es also ratsam, sich vor dem Urlaub bereits die wichtigsten Telefonnummern zu notieren oder im Handy zu speichern.

Unfallbericht

Unfallbericht mit dem Unfallgegner ausfüllen

Tauschen Sie Ihre Daten mit dem Unfallgegner aus und füllen Sie mit ihm einen Unfallbericht aus. Unterzeichnen Sie jedoch nichts, was Sie nicht verstehen. Fotografieren Sie den Unfallort detailliert von allen Seiten. Halten Sie Ausschau nach Zeugen des Vorfalls und notieren Sie sich die Namen sowie die Anschriften sämtlicher Zeugen. Vergessen Sie nicht, sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.

Tipp

Fordern Sie vor der Reise ins Ausland von Ihrer KFZ-Versicherung einen mehrsprachigen Unfallbericht an und erkundigen Sie sich, ob eine grüne (internationale) Versicherungskarte für die Länder, die Sie bereisen möchten, notwendig ist.

Bagatellschäden

Auch bei Bagatellschäden sollten Sie die Polizei informieren und den Unfall offiziell aufnehmen lassen – in einigen Ländern ist dies sogar Pflicht und kann bei Nichtbefolgung zu Strafen führen. Rufen Sie sobald wie möglich Ihre KFZ-Versicherung an und teilen Sie den Unfall mit. Sollten Sie sich im Ausland ein Fahrzeug geliehen haben, ist es ratsam, den Verleih über den Unfall zu informieren.

Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
  2. Tag des Schadens.
  3. Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
  4. Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.

Unter den folgenden Telefonnummern ist der Zentralruf der Autoversicherer aus dem Inland und dem Ausland erreichbar.

  • Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
  • Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300

Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.

Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.

Kontakt mit der Polizei im Ausland

Sollte es aus irgendeinem Grund vorkommen, dass Sie Kontakt mit der Polizei im Ausland aufnehmen müssen und sich missverstanden oder zu Unrecht beschuldigt fühlen, können Sie die Deutsche Botschaft im betreffenden Land kontaktieren und um Hilfe bitten. Die entsprechenden Kontaktdaten der deutschen Botschaften finden sie auf unserer Website. Klicken Sie auf das gewünschte Land und dann auf „Notruf und Auslandsvertretungen“.

Empfehlung für Gefahrensituationen:

In Gefahrensituationen sollten Sie versuchen ruhig zu bleiben und Panik zu vermeiden, um die richtigen Entscheidungen (Handlungsentscheidungen) treffen zu können. Wer in einer Gefahrensituation in Panik gerät, trifft in den meisten Fällen falsche Entscheidungen (Handlungsentscheidungen), die die Gefahrensituation noch zusätzlich verschlechtern können. Natürlich ist es in einer Gefahrensituation nicht einfach die Ruhe zu bewahren, jedoch sind Ruhe und Gelassenheit in einer Gefahrensituation besonders wichtig.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, private Auslandsreise-Krankenversicherung etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie Sie sich bei einem Diebstahl im Ausland, einem Feuer im Hotel, einem Waldbrand, beim Schwimmen, bei Seenot oder beim Wandern richtig verhalten, können Sie bei uns in folgenden Beiträgen lesen:

Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland Verhaltenstipps: Feuer Verhaltenstipps: Waldbrand Verhaltenstipps: Schwimmen Verhaltenstipps: Seenot Verhaltenstipps: Wandern

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Kommentare sind geschlossen.