• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Aktuelles Datum: Samstag, 20. April 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 8. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Amerikanische Jungferninseln

Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Aktuelle medizinische Hinweise für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)! Genauere Informationen über die aktuellen medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Die Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Karibik) zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) nicht.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Einreise bleibt dem Grenzbeamten vorbehalten, das gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Ein Recht auf die Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) können einreisende Personen nicht verlangen.

Inhalt: Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik): Staatsbürger aus Deutschland

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen bordeauxroten Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ohne ein Einreisevisum zulässt. Für die Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) wird jedoch eine US-Einreiseerlaubnis benötigt und muss rechtzeitig vor der Abreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) über das Internet beantragt und eingeholt werden. Der Reisepass muss bei der Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts (einschl. dem Abreisetag) gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) unbedingt zu beachten sind. Die Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ist mit

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) nicht als Reisedokument anerkannt.

Für deutsche Kinderreisepässe gelten die folgenden US-amerikanischen Vorschriften auch für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik):

  • vor dem 26. (sechsundzwanzigsten) Oktober 2006 (zweitausendsechs) ausgestellte deutsche Kinderreisepässe berechtigen zur Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ohne ein Einreisevisum.
    • Allerdings benötigen Minderjährige ebenfalls eine US-Einreiseerlaubnis, die rechtzeitig vor Reiseantritt online beantragt und eingeholt werden muss.
  • Ein Einreisevisum für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) muss beantragt werden, wenn der Kinderreisepass nach dem 25. (fünfundzwanzigsten) Oktober 2006 (zweitausendsechs) ausgestellt wurde.

Auf der folgenden Website der US-amerikanischen Botschaft, die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig ist, erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache, im Abschnitt "WELCHE DEUTSCHEN REISEPÄSSE SIND GÜLTIG FÜR DAS VISUMSFREIE REISEN (VWP)?", weitere Informationen über die Einreise mit deutschen Kinderreisepässen:

ESTA | US-Botschaft und Konsulate in Deutschland.

Hinweis: Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, deren Staatsbürger zum US-amerikanischen Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) zugelassen sind.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) – Einholung einer US-Einreiseerlaubnis über das elektronische System zur Reisegenehmigung (ESTA)

Alle Reisenden die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) einreisen dürfen, müssen seit dem 12. (zwölften) Januar 2009 (zweitausendneun) mindestens 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor der Abreise eine US-Einreiseerlaubnis über das Internet beantragen und einholen. Die Beantragung / Registrierung für die US-Einreiseerlaubnis erfolgt über das elektronische System zur Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization (ESTA)) auf folgender Internetadresse:

Official ESTA Application Website, U.S. Customs and Border Protection (Offizielle ESTA Bewerbungswebseite, U.S. Zoll und Grenzschutz).

Die, über das elektronische Verfahren erteilte, US-Einreiseerlaubnis gilt für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren oder bis zum Ablaufdatum der Gültigkeit des Reisepasses, welches bei der ESTA-Online Beantragung angegebenen wurde. Die online erteilte US-Einreiseerlaubnis ist für beliebig viele Einreisen auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), für eine maximale Aufenthaltsdauer von jeweils bis zu 90 (neunzig) Tagen, gültig.

Seit dem 8. (achten) September 2010 (zweitausendzehn) wird für die ESTA-Online Beantragung der US-Einreiseerlaubnis eine Gesamtgebühr in Höhe von 14 (vierzehn) US-Dollar (USD) erhoben (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)). Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • die Bearbeitungsgebühr des elektronischen Antrags für die US-Einreiseerlaubnis beträgt 4 (vier) US-Dollar (USD) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)) und muss auch bei Nicht-Erteilung der US-Einreiseerlaubnis bezahlt werden.
  • Die Genehmigungsgebühr des elektronischen Antrags für die US-Einreiseerlaubnis beträgt 10 (zehn) US-Dollar (USD) (Stand Oktober 2019 (zweitausendneunzehn)).

Die Bezahlung der anfallenden Gebühren muss online per Kreditkarte (AMEX-American Express, VISA, MasterCard oder Discover) erfolgen.

Tipp: Die ESTA-Online Beantragung der US-Einreiseerlaubnis für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ist auch über ein Reisebüro möglich.

Einreisevisum für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik): Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) vor der Anreise bei der US-amerikanischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig sind, erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Empfehlung: Eine Auflistung von Staaten, deren Staatsbürger für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen über das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm (VWP)) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) einreisen dürfen, können Sie in englischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des US-amerikanischen Ministeriums für Heimatschutz (Department of Homeland Security) einsehen:

Visa Waiver Program Requirements | Homeland Security.

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei der US-amerikanischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig sind, ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den Grenzkontrollstellen der Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld und einem mehrjährigem Einreiseverbot auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik). Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Empfehlung für weitere Informationen über die US-amerikanischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Regierungswebseiten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache weitere Informationen über die US-amerikanischen Visa-Bestimmungen und Einreisebestimmungen:

Abnahme der Fingerabdrücke und Erstellung einer digitalen Porträtfotografie bei der Passkontrolle auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Bei der Passkontrolle auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) müssen alle Personen, laut dem US-amerikanischen Gesetz, welches auch auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gilt, ihre Fingerabdrücke bei der Einreise digital einscannen lassen. Zudem wird eine digitale Porträtfotografie von jeder einreisenden Person erstellt.

Achtung: Eine Verweigerung der Abgabe der Fingerabdrücke oder der digitalen Porträtfotografie wird vom Grenzbeamten mit einem Einreiseverbot auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) geahndet.

Genauere Informationen über das Biometrische Identitätsmanagement der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des US-amerikanischen Ministeriums für Heimatschutz (Department of Homeland Security):

Office of Biometric Identity Management | Homeland Security.

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte in englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.

Laut US-amerikanischem Gesetz, das auch auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gilt, gelten Personen unter 18 (achtzehn) Jahren als Minderjährige und benötigen einen besonderen Schutz.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der US-amerikanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der US-amerikanischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Genauere Informationen erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache auf den folgenden Regierungswebseiten der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) (insbesondere für nicht-US-amerikanische Kinder), bei den US-amerikanischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu erkundigen. Falls nach Auskunft der US-amerikanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-US-amerikanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) haben, müssen an den Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der Grenzbehörde von den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) nicht erfasst wurde, wird die Einreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) vom Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Es gibt für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

Hinweis: Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)) gelten auch für die Außengebiete der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

  • Die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)) weist alle Flugreisenden darauf hin, ihre Gepäckstücke / Koffer, zwecks manueller Nachkontrollen durch die Beamten der US-Grenzbehörde, nicht abzuschließen.
    • Abgeschlossene Gepäckstücke / Koffer werden von den US-Beamten gewaltsam geöffnet.
    • Grundsätzlich wird die Haftung für Beschädigungen oder Verlust von Inhalten / Sachen, von der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)), ausgeschlossen.
      • Über die erfolgte Nachkontrolle durch die US-Grenzbehörde wird im Gepäckstück / Koffer ein Hinweiszettel über den Haftungsausschluss hinterlegt.
    • Auf der folgenden Regierungswebseite der US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde (Transport Security Administration (TSA)) erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen:
  • US-Grenzbeamte dürfen alle elektronischen Geräte die Daten speichern (Informationstechnische Systeme) sowie Datenträger jeglicher Art durchsuchen, um Straftaten zu verhindern.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zu den Amerikanischen Jungferninseln

Einreisebestimmungen für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)

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